Anzahl der Versicherten nach Diagnosecode
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir aus den Abrechnungsdaten nach § 295 SGB V Folgendes zu:
Für alle Quartale in 2016 bis 2021, sowie falls anteilig vorliegend auch für 2022:
1. Für alle ICD-Codes: Anzahl der gesetzlich Krankenversicherten, bei denen im jeweiligen Quartal der jeweilige Diagnosecode dokumentiert wurde. Die Datenabfrage soll mit V und G erfolgen. Jeder Patient soll pro Quartal und Diagnosecode höchstens einmal berücksichtigt werden.
2. Anzahl der gesetzlich Krankenversicherten, die im jeweiligen Quartal mindestens einmalig abgerechnete vertragsärztliche/-psychotherapeutische Leistungen nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs in Anspruch genommen haben.
Hinweis:
Diese Anfrage lehnt sich an die IFG-Anfrage von Martin Sichert vom 27. Oktober 2022 an (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-zu-diagnosecodes-zu-den-2-478-526-kassenpatienten-mit-impfnebenwirkungen-bezugsjahr-2021/ ).
Es soll aber keine Filterung des Patientenkollektivs erfolgen.
Datengrundlage sind insofern alle in der GKV im Bezugszeitraum erbrachten Leistungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Dezember 2022
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21. Januar 2023
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