Anzahl der von Ermittlungen betroffenen Beamten

Anfrage an: Landespolizeiamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH). Ich bitte Sie, mir die folgenden Informationen zu übermitteln:

Die Anzahl der im Vorgangsbearbeitungssystem @artus als Beschuldigte o.ä. erfassten Personen, bei denen als Beruf o.ä. der Status "Beamter" und "Polizist", "Polizeibeamter" oder eine andere Bezeichnung für die Erfassung der Tätigkeit als Polizist eingetragen ist.
Ich bitte um eine nach den Jahren der Aufnahme der Daten in @artus für 2010 bis 2014 gegliederte Darstellung.

Da hierbei keine personenbezogenen Daten herauszugeben sind und aus der Angabe der bloß statistischen Daten auch keine sonstigen schutzbedürftigen Inhalte bekannt werden, stehen Versagungsgründe nicht entgegen.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der von Ermittlungen betroffenen Beamten [#8753]
Datum
26. Februar 2015 14:17
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH). Ich bitte Sie, mir die folgenden Informationen zu übermitteln: Die Anzahl der im Vorgangsbearbeitungssystem @artus als Beschuldigte o.ä. erfassten Personen, bei denen als Beruf o.ä. der Status "Beamter" und "Polizist", "Polizeibeamter" oder eine andere Bezeichnung für die Erfassung der Tätigkeit als Polizist eingetragen ist. Ich bitte um eine nach den Jahren der Aufnahme der Daten in @artus für 2010 bis 2014 gegliederte Darstellung. Da hierbei keine personenbezogenen Daten herauszugeben sind und aus der Angabe der bloß statistischen Daten auch keine sonstigen schutzbedürftigen Inhalte bekannt werden, stehen Versagungsgründe nicht entgegen. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Holtenauer Str. 92 24105 Kiel
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Sehr geehrte Damen und Herren, zur Konkretisierung meiner Anfrage vom 26.02.2015 bitte ich in der Aufstellung zud…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der von Ermittlungen betroffenen Beamten [#8753]
Datum
2. März 2015 11:26
An
Landespolizeiamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Konkretisierung meiner Anfrage vom 26.02.2015 bitte ich in der Aufstellung zudem die Aufgliederung nach den Straftatbeständen, die im Vorgangsbearbeitungssystem erfasst wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Anzahl der von Ermittlungen betroffen…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anzahl der von Ermittlungen betroffenen Beamten [#8753]
Datum
31. Juli 2015 19:17
An
Landespolizeiamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Anzahl der von Ermittlungen betroffenen Beamten" vom 26.02.2015 (#8753) habe ich bislang keine Antwort erhalten. Ich bitte darum, dies nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>