Anzahl der Wahlplakate zur Europawahl

Die Anzahl und - falls bekannt - die Standorte der Wahlplakate nach einzelnen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen aufgeschlüsselt, welche in der Stadt Xanten zur Europawahl 2019 genehmigt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Hendrik Oenings
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Xanten Details
Von
Hendrik Oenings
Betreff
Anzahl der Wahlplakate zur Europawahl [#142240]
Datum
14. Mai 2019 19:59
An
Kommunalverwaltung Xanten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl und - falls bekannt - die Standorte der Wahlplakate nach einzelnen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen aufgeschlüsselt, welche in der Stadt Xanten zur Europawahl 2019 genehmigt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings Sozial-konservative Umweltpartei <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings

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Kommunalverwaltung Xanten
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß unserer Sondernutzungssatzung ist der Bereich Wahlwerbung inkl. Wahlstände …
Von
Kommunalverwaltung Xanten
Betreff
WG: Anzahl der Wahlplakate zur Europawahl [#142240]
Datum
15. Mai 2019 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß unserer Sondernutzungssatzung ist der Bereich Wahlwerbung inkl. Wahlstände bis 30 m² und Wahlplakate erlaubnisfrei, so dass ich keine Übersicht der aufgestellten Plakate habe. Mit freundlichen Grüßen