Anzahl der Widerspruchs- und Klageverfahren

-Anzahl der Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Studierendenwerkes Berlin in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Aufschlüsselung nach Ausgang der Verfahren.
-Anzahl der Klageverfahren gegen das Studierendenwerk Berlin in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Aufschlüsselung nach Ausgang der Verfahren.

Ergebnis der Anfrage

Jahr: Widersprüche gesamt Abgabe Widerspruchsverfahren an Widerspruchsstelle
2019 1.158 531
2020 959 517
2021 923 455
2022 814 354

Die Verfahrensausgänge werden weder statistisch erfasst noch sonst ausgewertet.

Gegen Entscheidungen des studierendenWerk Berlin A.ö.R. als Amt für Ausbildungsförderung wurden wie folgt Klagen vor dem VG/OVG/BVerwG geführt:

Jahr: Klagen gesamt
2019 58
2020 52
2021 46
2022 23

Die Verfahrensausgänge werden weder statistisch erfasst noch sonst ausgewertet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Anzah…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Widerspruchs- und Klageverfahren [#274313]
Datum
29. März 2023 14:54
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl der Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Studierendenwerkes Berlin in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Aufschlüsselung nach Ausgang der Verfahren. -Anzahl der Klageverfahren gegen das Studierendenwerk Berlin in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Aufschlüsselung nach Ausgang der Verfahren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274313/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Berlin
Ihre Anfrage vom 29.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an mich als zuständigem Le…
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.03.2023
Datum
3. April 2023 07:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an mich als zuständigem Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung/studierendenWerk Berlin A.ö.R. zur Prüfung und Beantwortung weitergeleitet - ich nehme mich Ihres Ansinnens gerne an. Zuvörderst möchte ich jedoch auf 3 Aspekte hinweisen: Ohne in eine weitere rechtliche Prüfung vorab einzusteigen, habe ich Ihre Anfrage dem zuständigen Datenschutzbeauftragten des studierendenWerk Berlin zur Prüfung vorgelegt. Darüber hinaus möchte ich Sie auf den Umstand hinweisen, dass Sie die entsprechenden Daten auch den Geschäftsberichten des studierendenWerk Berlin selbst entnehmen können; diese werden jährlich veröffentlicht und sind frei zugänglich. Überdies möchte ich Sie freundlicherweise darauf hinweisen, dass etwaige Aktenauskünfte etc. gemäß § 16 IFG Berlin gebührenpflichtig sind. Sobald mir eine Rückmeldung des Datenschutzbeauftragten vorliegt, werde ich mich an Sie erneut und aufgefordert wenden. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Berlin
Ihre Anfrage vom 29.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Anfragen möchte ich gerne kurz …
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.03.2023
Datum
25. April 2023 08:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Anfragen möchte ich gerne kurz eingehen: * Die Anzahl der Widerspruchsverfahren gegen Bescheid des Studierendenwerk Berlin (gemeint sicherlich: Studierendenwerk Berlin als Amt für Ausbildungsförderung) in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 können Sie den auf den Seiten des Studierendenwerk Berlin A.ö.R. veröffentlichten Geschäftsberichten entnehmen. * Eine Aufschlüsselung der Verfahrensausgänge erfolgt grundsätzlich nicht. * Anzahl der Klageverfahren gegen das Studierendenwerk Berlin (gemeint sicherlich: Studierendenwerk Berlin als Amt für Ausbildungsförderung) in den o.g. Jahren können Sie ebenso den Geschäftsberichten entnehmen. * Eine Aufschlüsselung der Verfahrensausgänge erfolgte hierbei ebenso nicht. Keine Aussage kann ich hingegen für den fall treffen, dass Sie in Ihrer Anfrage nicht nur das Studierendenwerk Berlin als Amt für Ausbildungsförderung meinten, sondern das Studierendenwerk Berlin als solches. Hierüber kann ich keine Auskünfte erteilen. Grundsätzlich berechtigt und verpflichtet das Recht auf Informationsfreiheit die öffentlichen Stellen auch nicht, für Se Informationen zu beschaffen. Der Anspruch auf Informationszugang umfasst nicht eine inhaltliche Aufbereitung von Informationen. Er umfasst nur solche Informationen, die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde trifft keine Informationsbeschaffungspflicht, und sie ist nicht behalten, begehrte Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren (s.a. BVerwG Urteil v. 27.11.2014/Az: 7 C 20.12). Ich hoffe Ihnen mit meinen Aussagen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Ihren IFG-Bescheid vom 25.04.2023 [#274313] Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid …
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen Ihren IFG-Bescheid vom 25.04.2023 [#274313]
Datum
22. Mai 2023 12:59
An
Studierendenwerk Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 25.04.2023 lege ich hiermit Widerspruch ein. Ich bitte um Kenntnisnahme meines Widerspruchsschreibens im Anhang dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20230522-widerspruch-ifg-studierendenwerk.pdf Anfragenr: 274313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274313/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin. Die bisherige …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Widerspruchs- und Klageverfahren“ [#274313]
Datum
22. Mai 2023 13:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/274313/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt und verweise, zwecks Vermeidung von Wiederholungen, auf die Begründung meines Widerspruches. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 274313.pdf - 2023-05-22_1-20230522-widerspruch-ifg-studierendenwerk.pdf Anfragenr: 274313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274313/
Studierendenwerk Berlin
Ihr Schreiben vom 22.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mir ist kein Bescheid vom 25.04.2023 bekannt…
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
Ihr Schreiben vom 22.05.2023
Datum
22. Mai 2023 14:39
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image003.png
116,5 KB
8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mir ist kein Bescheid vom 25.04.2023 bekannt, mit welchem ich Ihnen gegenüber einen Auskunftsanspruch nach dem IFG-Berlin verweigert hätte; mithin ist auch kein Widerspruch gegen einen nichtexistenten Verwaltungsakt zulässig. Mit E-Mail vom 25.04.2023 habe ich hingegen auf Ihr Auskunftsersuchen vom 29.03.2023 umfänglich reagiert. Zu Ihren weiteren Ausführungen kann ich nur nochmals wiederholen, dass ich nicht für das studierendenWerk Berlin A.ö.R. die erbetenen Auskünfte in Gänze erteilen kann. Weder kenne ich die Verfahren in Gänze, die gegen das studierendenWerk Berlin A.ö.R. geführt werden, noch die Verfahren in Gänze, die das stW Berlin A.ö.R. selbst führt. Ebenso sind mir die entsprechenden Verfahrensausgänge nicht bekannt – noch, ob solcherlei Erfolgsstatistik geführt wird. Mein Verantwortungsbereich umfasst allein das Amt für Ausbildungsförderung – das studierendenWerk Berlin A.ö.R. ist um ein Vielfaches größer. Es liegt an Ihnen, Ihren Vortrag entsprechend zu konkretisieren bzw. Ihre Fragen richtig zu adressieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. …
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313]
Datum
22. Mai 2023 15:22
An
Studierendenwerk Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Eine "umfängliche Reaktion" auf einen Antrag entspricht der Definition eines Verwaltungsaktes. Mein Widerspruch ist somit zulässig. Sollten Sie meinen Widerspruch als unzulässig zurückweisen, bitte ich um eine entsprechende Widerspruchsbescheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Studierendenwerk Berlin
AW: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313] Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer persönlichen Definition …
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313]
Datum
23. Mai 2023 07:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer persönlichen Definition eines Verwaltungsaktes vermag ich nicht folgen zu können. Ohne mich ausführlich wiederholen zu wollen: bitte konkretisieren Sie in Bezug auf Ihr Anliegen, Ihre Fragen und den Adressaten. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 22. Mai 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. Mai 2023
Datum
26. Mai 2023 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.1002 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Berlin
WG: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313] Sehr << Antragsteller:in >> gegen Entscheidungen des studi…
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
WG: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313]
Datum
10. Juli 2023 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gegen Entscheidungen des studierendenWerk Berlin A.ö.R. als Amt für Ausbildungsförderung wurden wie folgt Widersprüche eingelegt/bzw. Widerspruchsverfahren durch die Widerspruchsstelle geführt: Jahr: Widersprüche gesamt Abgabe Widerspruchsverfahren an Widerspruchsstelle 2019 1.158 531 2020 959 517 2021 923 455 2022 814 354 Die Verfahrensausgänge werden weder statistisch erfasst noch sonst ausgewertet. Gegen Entscheidungen des studierendenWerk Berlin A.ö.R. als Amt für Ausbildungsförderung wurden wie folgt Klagen vor dem VG/OVG/BVerwG geführt: Jahr: Klagen gesamt 2019 58 2020 52 2021 46 2022 23 Die Verfahrensausgänge werden weder statistisch erfasst noch sonst ausgewertet. Darüber hinaus teile ich Ihnen nochmals mit, dass über diese vorliegenden Zahlen des BAföG-Amtes hinaus, dass studierendenWerk Berlin A.ö.R. keine weiteren statistischen Erhebungen zur Klagen oder Widerspruchsverfahren Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313] Ihr Zeichen: 525.1002 Sehr << Anrede >> die Sache zum…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22.05.2023 [#274313]
Datum
10. Juli 2023 12:35
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 525.1002 Sehr << Anrede >> die Sache zum o.g. Zeichen hat sich inzwischen erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274313/