Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB

<< Antragsteller:in >> Anzahl der im letzten Monat zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB
<< Antragsteller:in >> Anteil der Dateien, die ein abfotografiertes Gerät darstellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB [#232439]
Datum
5. November 2021 19:52
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in Anzahl der im letzten Monat zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB Antragsteller/in Anteil der Dateien, die ein abfotografiertes Gerät darstellen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 232439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232439/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis de…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB [#232439]
Datum
7. Dezember 2021 01:01
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB“ vom 05.11.2021 (#232439) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 232439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232439/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Dezember 2021 01:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis de…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB [#232439]
Datum
29. November 2022 14:42
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB“ vom 05.11.2021 (#232439) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 358 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>- Weitergeleitete Nachricht << Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>- > Betreff: Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB [#232439] > Datum: 5. November 2021, 18:52 > Von: "<< Adresse entfernt >>" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Landeshauptstadt Wiesbaden << Antragsteller:in >> Gesundheitsamt" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > << Antragsteller:in >> Anzahl der im letzten Monat zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB > << Antragsteller:in >> Anteil der Dateien, die ein abfotografiertes Gerät darstellen > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. > > Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. > > Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > << Adresse entfernt >> > > > > Anfragenr: 232439 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/232439/ > > Postanschrift > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > > << Antragsteller:in >>- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 232439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232439/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB“ [#232439]
Datum
13. Dezember 2022 13:02
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/232439/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da sie gänzlich ignoriert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: << Antragsteller:in >> 232439.pdf Anfragenr: 232439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232439/ << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Akt…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB“ [#232439]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0042/wz
Datum
22. Dezember 2022 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Ich habe das Gesundheitsamt der Stadt Wiesbaden mit Schreiben von heute um Stellungnahme gebeten. Sobald mir eine Rückäußerung vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitten wir um Verzeihung für das Ausbleiben einer Antwort auf Ih…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Gesundheitsamt
Betreff
Anfrage „Anzahl der zugesandten Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB“ [#232439]
Datum
27. Januar 2023 07:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitten wir um Verzeihung für das Ausbleiben einer Antwort auf Ihre Anfrage vom 5. November 2021 hin. Zu dieser Zeit stand die städtische Verwaltung und insbesondere das Gesundheitsamt unter erheblichem Druck im Rahmen der Pandemiebekämpfung, die die vorhandenen Kapazitäten umfassend band. Im Jahr 2021 existierte in der Landeshauptstadt Wiesbaden keine sog. Informationsfreiheitssatzung, durch die die Anwendung des Vierten Teils des Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ausdrücklich bestimmt wurde. Dementsprechend hatten Sie nach hiesiger Auffassung gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG keinen Anspruch auf die begehrte Auskunft. Leider wurde versäumt, Ihnen dies mitzuteilen. Dies entspricht nicht dem Anspruch der Landeshauptstadt Wiesbaden an ihre Bürgernähe und wird für uns Anlass sein, die entsprechenden Prozesse anzupassen und zu optimieren. Mittlerweile liegen die betreffenden Daten zum allergrößten Teil nicht mehr vor, da zwischenzeitlich der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist. Es konnte nur noch nachvollzogen werden, dass im Oktober 2021 mindestens 3 Dateien zum Nachweis des Impfstatus mit einer Dateigröße von mehr als 20 MB im Gesundheitsamt eingegangen sind. Der Anteil der Dateien, die ein abfotografiertes Gerät darstellen, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Es ist uns daher heute unmöglich, Ihnen nunmehr, sozusagen nachträglich, umfassend die begehrten Informationen zukommen zu lassen. Wir bedauern dies und bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen