Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteter Schöffinnen/Schöffen

Wieviele Bürgerinnen und Bürger wurden in Ihrem Bundesland in der aktuellen Schöffenwahlperiode 2019-2023 verpflichtet, d.h. aus den Einwohnermeldedateien unfreiwillig auf das Schöffenamt gelost?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Jörg Schmitz
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Bürge…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Betreff
Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteter Schöffinnen/Schöffen [#249985]
Datum
27. Mai 2022 13:32
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Bürgerinnen und Bürger wurden in Ihrem Bundesland in der aktuellen Schöffenwahlperiode 2019-2023 verpflichtet, d.h. aus den Einwohnermeldedateien unfreiwillig auf das Schöffenamt gelost?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz Anfragenr: 249985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249985/ Postanschrift Jörg Schmitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Schmitz, auf Ihre Anfrage vom 27. Mai 2022 teilen wir mit, dass für die Schöffenamtsperiode 20…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteter Schöffinnen/Schöffen [#249985]
Datum
14. Juni 2022 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awanzahlderzumschffenamtverpflichteter.eml
5,8 KB
Sehr geehrter Herr Schmitz, auf Ihre Anfrage vom 27. Mai 2022 teilen wir mit, dass für die Schöffenamtsperiode 2019-2023 in Baden-Württemberg insgesamt 3.772 Hauptschöffen - 1.840 Schöffinnen und 1932 Schöffen - gewählt wurden. Die Schöffenwahl erfolgt bei den Amtsgerichten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage von kommunalen Vorschlagslisten, für deren Aufstellung ausschließlich die Gemeinden zuständig sind und die von der jeweiligen Gemeindevertretung beschlossen werden. Es ist dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg daher nicht bekannt, ob und ggfs. wie viele der Schöffinnen und Schöffen in Baden-Württemberg ohne vorangegangene Bewerbung in die kommunalen Vorschlagslisten aufgenommen und sodann in das Schöffenamt gewählt wurden. Mit freundlichen Grüßen