Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteter Schöffinnen/Schöffen

Wieviele Bürgerinnen und Bürger wurden von ihren Bundesländern in der aktuellen Schöffenwahlperiode 2019-2023 verpflichtet, d.h. aus den Einwohnermeldedateien unfreiwillig auf das Schöffenamt gelost?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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Jörg Schmitz
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Bürgerin…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Betreff
Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteter Schöffinnen/Schöffen [#248597]
Datum
9. Mai 2022 13:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Bürgerinnen und Bürger wurden von ihren Bundesländern in der aktuellen Schöffenwahlperiode 2019-2023 verpflichtet, d.h. aus den Einwohnermeldedateien unfreiwillig auf das Schöffenamt gelost?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz Anfragenr: 248597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248597/ Postanschrift Jörg Schmitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 357/2022 Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer Anfrage nach…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. Mai 2022 - Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteter Schöffinnen/Schöffen [#248597]
Datum
10. Mai 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 357/2022 Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Mai 2022 liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Möglicherweise können Ihnen die Justizverwaltungen der Länder weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen