Anzahl der Zwangsräumungen 2022

Anfrage an: Amtsgericht Lippstadt

Informationen zur Anzahl der in 2022 vollstreckten Zwangsräumungen im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Lippstadts, aufgeschlüsselt in den Kommunen, sowie, falls vorhanden, weitere Aufschlüsselungen (z.B. ungefähre Wohngegend, Grund der Zwangsräumung, etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Amtsgericht Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Zwangsräumungen 2022 [#273989]
Datum
24. März 2023 17:33
An
Amtsgericht Lippstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Anzahl der in 2022 vollstreckten Zwangsräumungen im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Lippstadts, aufgeschlüsselt in den Kommunen, sowie, falls vorhanden, weitere Aufschlüsselungen (z.B. ungefähre Wohngegend, Grund der Zwangsräumung, etc.).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273989/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Lippstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil…
Von
Amtsgericht Lippstadt
Betreff
AW: Anzahl der Zwangsräumungen 2022 [#273989]
Datum
24. März 2023 17:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Lippstadt eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Lippstadt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, Vig 153 - 1. 23 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zu…
Von
Amtsgericht Lippstadt
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, Vig
Datum
31. März 2023 09:41
Status
Warte auf Antwort
153 - 1. 23 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichem Gruß

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Amtsgericht Lippstadt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 25.03.2023 153 - 1. 23 Sehr << Antragstel…
Von
Amtsgericht Lippstadt
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 25.03.2023
Datum
25. April 2023 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
153 - 1. 23 Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichem Gruß