Anzahl durchgeführter Corona-Tests

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- Anzahl der durchgeführten Corona-Tests je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis
- Anzahl der positiven Corona-Tests je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis
(Ersatzweiße Positiv-Quote je Landkreis und Kalenderwoche)
- Todesfälle in Verbindung mit dem Corona-Virus je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis

Gerne als Excel, SQL oder Access-Datei. Notfalls auch per PDF oder in Papierform

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 10 Follower:innen
Marcel Hildenbrand
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der dur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Marcel Hildenbrand
Betreff
Anzahl durchgeführter Corona-Tests [#207945]
Datum
5. Januar 2021 19:10
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der durchgeführten Corona-Tests je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis - Anzahl der positiven Corona-Tests je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis (Ersatzweiße Positiv-Quote je Landkreis und Kalenderwoche) - Todesfälle in Verbindung mit dem Corona-Virus je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis Gerne als Excel, SQL oder Access-Datei. Notfalls auch per PDF oder in Papierform
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Hildenbrand Anfragenr: 207945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207945/ Postanschrift Marcel Hildenbrand << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Hildenbrand
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.01.2021 Sehr geehrter Herr Hildenbrand, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.01.2021
Datum
6. Januar 2021 18:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hildenbrand, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-010. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.01.2021 Sehr geehrter Herr Hildenbrand, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.01.2021
Datum
1. Februar 2021 18:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hildenbrand, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: die von Ihnen angefragten Informationen sind bereits öffentlich zugänglich. Darüber hinaus liegen keine dem Robert Koch-Institut (RKI) keine amtlichen Informationen vor. Im Einzelnen: 1. "Anzahl der durchgeführten Corona-Tests je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis" Nach dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG) sind die Gesundheitsämter verpflichtet, den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 an das RKI zu melden, §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. t), 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG. Nicht meldepflichtig hingegen sind die insgesamt durchgeführten Tests. Das RKI veröffentlicht wöchentlich SARS-CoV-2 PCR-Testzahlen in den unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html;jsessionid=FAC9E93788E820FAD473E9143E80ECDC.internet061?nn=2386228 abrufbaren Situationsberichten jeden Mittwoch (zuletzt am 27.01.2021, s. Anlage). Hierfür werden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren zusammengeführt. Die Erfassung basiert auf einer freiwilligen Mitteilung der Labore und erfolgt über eine webbasierte Plattform (VOXCO, RKI-Testlaborabfrage) oder in Zusammenarbeit mit der am RKI etablierten, laborbasierten SARS-CoV-2-Surveillance (eine Erweiterung der Antibiotika-Resistenz-Surveillance, ARS), dem Netzwerk für respiratorische Viren (RespVir) sowie der Abfrage eines labormedizinischen Berufsverbands. Bei den erhobenen Daten handelt es sich um eine freiwillige und keine verpflichtende Angabe der Labore, sodass eine Vollerfassung der in Deutschland durchgeführten PCR-Tests auf SARS-CoV-2 zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegt. Die hier veröffentlichten Daten liefern daher Hinweise zur aktuellen Situation in den Laboren, erlauben aber keine detaillierten oder regionalen Auswertungen sowie Vergleiche mit den gemeldeten Fallzahlen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Testzahl.html 2. "Anzahl der positiven Corona-Tests je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis (Ersatzweiße Positiv-Quote je Landkreis und Kalenderwoche)" Das RKI veröffentlicht die Fallzahlen nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt in den Situationsberichten jeden Dienstag (zuletzt vom 26.01.2021, s. Anlage). Das RKI veröffentlicht die Fallzahlen täglich nach Landkreisen aufgeschlüsselt auf dem Dashboard unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/. Eine wöchentliche Auswertung nach Landkreisen liegt nicht vor. 3. "Todesfälle in Verbindung mit dem Corona-Virus je Kalenderwoche, Aufgeschlüsselt nach Landkreis" Das RKI veröffentlicht die Todesfälle nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt in den Situationsberichten jeden Freitag (zuletzt vom 29.01.2021, s. Anlage). Eine Übersicht z Sterbefallzahlen und Übersterblichkeit wird unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelkerung-sterbefaelle.html veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlicht das RKI die täglichen Todesfälle nach Landkreisen auf dem Dashboard unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/. Eine wöchentliche Auswertung nach Landkreisen liegt nicht vor. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach §§ 1 As. 1, 2 Nr. 1 IFG kein Anspruch auf Zusammenstellung von Informationen nach gewissen Kriterien besteht. Die Vorschriften des UIG und VIRG sind nicht einschlägig, da bereits der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist. Mit freundlichen Grüßen