Anzahl externer Arbeitskräfte in IT

Bitte teilen Sie uns die Anzahl der externen Mitarbeiter in Ihren IT-Abteilungen für das Jahr 2022 mit.
Herzlichen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Monika Fischer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie uns die Anzahl der e…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Monika Fischer
Betreff
Anzahl externer Arbeitskräfte in IT [#275795]
Datum
14. April 2023 13:00
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie uns die Anzahl der externen Mitarbeiter in Ihren IT-Abteilungen für das Jahr 2022 mit. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monika Fischer Anfragenr: 275795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275795/
Mit freundlichen Grüßen Monika Fischer
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrte Frau Fischer, mit E-Mail vom 14.4.2023 bitten Sie um Mitteilung der "Anzahl externer Mitarbeiter…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anzahl externer Arbeitskräfte in IT [#275795]
Datum
26. April 2023 17:28
Status
Warte auf Antwort
83,6 KB
Sehr geehrte Frau Fischer, mit E-Mail vom 14.4.2023 bitten Sie um Mitteilung der "Anzahl externer Mitarbeiter" in den "IT-Abteilungen" der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2022. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen möchten, wie viel Personal Auftragnehmer der BA bei der Erfüllung von Aufträgen für die BA einsetzen. Die BA hat derzeit Verträge über IT-Dienstleistungen mit 43 Auftragnehmern (Unternehmen). Diese Unternehmen setzten zur Erledigung der beauftragten Dienstleistungen im IT-Bereich im Jahr 2022 Personal im oben beschriebenen Umfang ein: siehe Übersicht im Anhang. Die Abkürzung VZÄ steht für "Vollzeitäquivalent". Mit freundlichen Grüßen
Monika Fischer
Guten Tag, Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Handelt es sich um 1874, 60 PT`s oder Personen von 43 IT-Dienstleist…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Monika Fischer
Betreff
AW: Anzahl externer Arbeitskräfte in IT [#275795]
Datum
7. Mai 2023 12:51
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Handelt es sich um 1874, 60 PT`s oder Personen von 43 IT-Dienstleistern? Ich möchte wissen, wieviele davon dann Sozialversicherungspflichtige Angestellte sind und wieviele davon selbstständige Freiberufler sind. Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüssen Monika Fischer Anfragenr: 275795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275795/
Monika Fischer
Guten Tag, Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Handelt es sich um 1874, 60 PT`s oder Personen von 43 IT-Dienstleist…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Monika Fischer
Betreff
AW: Anzahl externer Arbeitskräfte in IT [#275795]
Datum
7. Mai 2023 12:51
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Handelt es sich um 1874, 60 PT`s oder Personen von 43 IT-Dienstleistern? Ich möchte wissen, wieviele davon dann Sozialversicherungspflichtige Angestellte sind und wieviele davon selbstständige Freiberufler sind. Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüssen Monika Fischer Anfragenr: 275795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275795/

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrte Frau Fischer, die Gesamtzahl 1874,60 bezieht sich auf sogenannte Vollzeitäquivalente, also das Arbeit…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Anzahl externer Arbeitskräfte in IT [#275795]
Datum
8. Mai 2023 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Fischer, die Gesamtzahl 1874,60 bezieht sich auf sogenannte Vollzeitäquivalente, also das Arbeitszeitvolumen einer Arbeitskraft, die vom Auftragnehmer in Vollzeit eingesetzt wird. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, mit wie vielen Personen er den Auftrag erfüllt, welchen Arbeitszeitumfang (Vollzeit oder Teilzeit) das eingesetzte Personal hat und ob er zur Erfüllung des Auftrags Freiberufler als Subunternehmer beauftragt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat lediglich Vertragsbeziehungen mit dem Auftragnehmer, nicht mit dem von ihm eingesetzten Personal oder Subunternehmern. Zu ihrer Frage, wie viele der vom Auftragnehmer eingesetzten Personen freiberuflich tätig sind, liegen der BA keine Zahlen vor. Mit freundlichen Grüßen