Anzahl Fahndungen 2022

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Ich habe eine Frage zum Jahresbericht der Bundespolizei 2022.
(https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht_2022_file.pdf)

Auf der Seite 14 sind die Fahndungserfolge aufgeführt. Wieviele Personen waren 2022 insgesamt zur Fahndung ausgeschrieben?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Ich habe eine Frage zum Jahresbericht der Bundespolizei 2022. (https://ww…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Fahndungen 2022 [#300862]
Datum
22. Februar 2024 12:11
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Ich habe eine Frage zum Jahresbericht der Bundespolizei 2022. (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht_2022_file.pdf) Auf der Seite 14 sind die Fahndungserfolge aufgeführt. Wieviele Personen waren 2022 insgesamt zur Fahndung ausgeschrieben? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300862/
Bundespolizeipräsidium
P-100011_P- Ref_71_00003#0117 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer A…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Anzahl Fahndungen 2022 [#300862]
Datum
26. Februar 2024 10:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P- Ref_71_00003#0117 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer Klarnamen-E-Mail-Adresse oder vollständigen Anschrift. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
P-100011_P-Ref_71_00003#0117 Sehr << Antragsteller:in >> um Ihnen präzise Informationen zukommen zu …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
240229_32-71_AW_ Anzahl Fahndungen 2022 [#300862]
Datum
12. März 2024 10:02
Status
Warte auf Antwort
P-100011_P-Ref_71_00003#0117 Sehr << Antragsteller:in >> um Ihnen präzise Informationen zukommen zu lassen, bitte ich Sie, Ihre Anfrage, wenn möglich, zu spezifizieren. Ihre Anfrage differenziert nicht nach dem Fahndungszweck, oder welche Behörde die Person zur Fahndung ausgeschrieben hat. Außerdem ist nicht zu erkennen, ob nur deutsche Fahndungen, oder auch ausländische berücksichtigt werden sollen. Des Weiteren benötigen wir, um Ihnen den Antwortbescheid zukommen zu lassen, eine Klarnamen-E-Mail-Adresse oder Ihre vollständige Wohnanschrift. Bis zur Übersendung dieser Informationen wird die Bearbeitung Ihres Antrags ruhend gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte benutzen Sie die gleiche Grundmenge, aus der auch die gemeldeten Fahndungserf…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 240229_32-71_AW_ Anzahl Fahndungen 2022 [#300862]
Datum
12. März 2024 10:15
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte benutzen Sie die gleiche Grundmenge, aus der auch die gemeldeten Fahndungserfolge ermittelt wurden, sodass man das Verhältnis Fahndungserfolge pro Fahndungsbeginn erkennen kann. Bitte antworten Sie per E-Mail, sodass eine Postadresse nicht erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300862/
Bundespolizeipräsidium
Information zu Ihrer IFG-Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich mit d…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Information zu Ihrer IFG-Anfrage
Datum
20. März 2024 15:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
787,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862] Sehr << Anrede >> Bitte senden Sie mir eine Datenschut…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862]
Datum
24. März 2024 20:11
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte senden Sie mir eine Datenschutzerklärung zu, die auf ihr Verlangen nach einer "Klarnamen-E-Mail-Adresse" zugeschnitten ist. Aus dieser Datenschutzerklärung muss der Zweck der Datenerhebung, die beabsichtigte Verarbeitung, der Ort der Verarbeitung und der Speicherung nebst der Dauer der Speicherung hervorgehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300862/
Bundespolizeipräsidium
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862] Sehr << Antragsteller:in >> bei einer auf das Informat…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862]
Datum
25. März 2024 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage ist die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach den Regelungen dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 20. März 2024 (Aktenzeichen BVerwG 6 C 8.22) entschieden. Es steht Ihnen frei, anstatt einer Klarnamen-Email-Adresse, eine zustellfähige Postanschrift anzugeben. Die Datenschutzerklärung für die Bundespolizei finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Datenschutz_IFG/datenschutz_node.html;jsessionid=F1BEC5DC10681929D1BE683DB3B74DF4.2_cid361 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862] Sehr << Anrede >> Ich kenne den aktuellen Beschluss de…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862]
Datum
25. März 2024 09:23
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich kenne den aktuellen Beschluss des BVerwG. Unabhängig davon steht mir eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO zu. Diese muss vor Erhebung der Daten ausgehändigt werden. Bitte übersenden Sie mir diese. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300862/
Bundespolizeipräsidium
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862] P-100011_P-Ref_71_00003#0117 Bundespolizeipräsidium Sehr << …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Information zu Ihrer IFG-Anfrage [#300862]
Datum
4. April 2024 13:35
Status
Warte auf Antwort
P-100011_P-Ref_71_00003#0117 Bundespolizeipräsidium Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits mitgeteilt finden sie die Datenschutzerklärung der Bundespolizei unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Datenschutz_IFG/datenschutz_node.html;jsessionid=F1BEC5DC10 681929D1BE683DB3B74DF4.2_cid361 Von einer Aushändigung wird abgesehen. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird bis zur Übersendung einer Klarnamen-Email-Adresse oder einer Zustellfähigen Postanschrift ausgesetzt. Falls Sie diese E-Mail beantworten wollen, nutzen Sie bitte nicht mein persönliches Postfach, sondern folgendes: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich möchte Datenschutzbeschwerde gegen das Bundespolizeipräsidium erheben. Ich hatte eine IFG-Anfrage …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzbeschwerde bei IFG-Anfrage „Anzahl Fahndungen 2022“ [#300862]
Datum
7. April 2024 18:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich möchte Datenschutzbeschwerde gegen das Bundespolizeipräsidium erheben. Ich hatte eine IFG-Anfrage an die Behörde gestellt und die Behörde macht die Auskunft von der Angabe einer "Klarnamen-E-Mail-Adresse" abhängig. Ich forderte daher am 24. März eine Datenschutzerklärung für diese spezielle Datenerhebung an: »Bitte senden Sie mir eine Datenschutzerklärung zu, die auf ihr Verlangen nach einer "Klarnamen-E-Mail-Adresse" zugeschnitten ist. Aus dieser Datenschutzerklärung muss der Zweck der Datenerhebung, die beabsichtigte Verarbeitung, der Ort der Verarbeitung und der Speicherung nebst der Dauer der Speicherung hervorgehen.« Das Polizeipräsidium verweigert mir eine solche Datenschutzerklärung und verweist auf eine allgemeine Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite, die den vorliegenden Fall nicht behandelt. Sie finden die gesamte Korrespondenz hier: https://fragdenstaat.de/a/300862/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 300862.pdf - 2024-03-20_1-information-name.pdf Anfragenr: 300862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300862/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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