Anzahl Fahrzeuge im Streifendienst

-die Anzahl an verfügbaren Funkstreifenwagen, welche für den Einsatzdienst besetzt sind
-wenn möglich Aufteilung nach Revier und Uhrzeit
-wenn möglich mit Angabe der Fahrzeugmodelle (Bsp.: 6-13 Uhr 3 x MB-E-Klasse, 2 x MB-Vito)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -die Anzahl an verfügbaren Funkstr…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Fahrzeuge im Streifendienst [#290277]
Datum
16. Oktober 2023 11:06
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die Anzahl an verfügbaren Funkstreifenwagen, welche für den Einsatzdienst besetzt sind -wenn möglich Aufteilung nach Revier und Uhrzeit -wenn möglich mit Angabe der Fahrzeugmodelle (Bsp.: 6-13 Uhr 3 x MB-E-Klasse, 2 x MB-Vito)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290277/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 16…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Anzahl Fahrzeuge im Streifendienst [#290277]
Datum
30. Oktober 2023 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 16. Oktober 2023, ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird nur teilweise stattgegeben. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Dies hat folgende Gründe: Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich nicht um eine amtliche Information im Sinne des § 3 Nr. 3 LIFG, da für die gewünschten Informationen keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Die Anzahl an Kraftfahrzeuge, die den jeweiligen Polizeirevieren zur Verfügung stehen, sind folgender Tabelle zu entnehmen: [cid:image001.png@01DA0B31.502D9AC0] Eine genaue Anzahl an Funkstreifenwagen, die für den Einsatzdienst besetzt sind, mit Angabe des Fahrzeugmodels und der Einsatzzeiten, kann nicht angegeben werden. Der Einsatz der Funkstreifenwagen ist von diversen, ständig variierenden Faktoren abhängig, so dass keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. Ergänzend wird auf die im Internet frei abrufbare Antwort der Landesregierung auf die Anfrage zur Polizeistärke in Stuttgart https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5318_D.pdf hingewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart, erheben. Mit freundlichen Grüßen