Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Betrieb
- Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Arbeitsschutzberichte der Jahre 2020-2022

Ich bitte um die Berichte der Unternehmen:

- Lieferando
- Wolt
- Flink
- Uber
- MAYD
- Hello Fresh
- Helpling

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der geringfügig Beschäftigte…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten [#269685]
Datum
7. Februar 2023 18:39
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Betrieb - Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit - Arbeitsschutzberichte der Jahre 2020-2022 Ich bitte um die Berichte der Unternehmen: - Lieferando - Wolt - Flink - Uber - MAYD - Hello Fresh - Helpling
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 269685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269685/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Li…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten [#269685]
Datum
13. März 2023 13:48
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten“ vom 07.02.2023 (#269685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, am 07. Februar 2023 beantragten Sie auf Grundlage des § 1 Informationsf…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
16. März 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
985,4 KB
Sehr geehrte Frau Nguyen, am 07. Februar 2023 beantragten Sie auf Grundlage des § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Übersendung der Angaben zu Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Betrieb, Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie der Arbeitsschutzberichte der Jahre 2020 bis 2022 für folgende Unternehmen: - Lieferando - Wolt - Flink - Uber - MAYD - Hello.Fresh - Helpling Zu Ihrer Anfrage ergeht folgender Bescheid 1. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. Begründung Nach § 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Unter einer amtlichen Information versteht § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art der Speicherung. Unabhängig von dem Vorliegen einer amtlichen Information setzt der Informationszugang voraus, dass keine Beschränkung nach den §§ 3-6 IFG zu beachten ist. Nach §§6 IFG sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschützt. Unter den Schutz nach 8 6 IFG fallen alle auf Unternehmen bezogene Tatsachen. Der von Ihnen beantragte Informationszugang betrifft ausschließlich nicht offenkundige auf Unternehmen bezogenen Angaben, so dass Ihr Antrag vom 07. Februar 2023 mit Bezug auf § 6 IFG abzulehnen ist. Hinweis In Ihrem per Mail gestellten Antrag baten Sie um Übersendung der Antwort per E-Mail. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass dies nur per verschlüsselter E-Mail möglich ist. Eine unverschlüsselte E-Mail lässt keinen Identitätsabgleich zu, weshalb nicht davon ausgegangen werden kann, dass der in der E-Mail genannte Bürger auch gleichzeitig der tatsächliche Antragsteller ist. Da eine unverschlüsselte E-Mail nicht sicher ist, kann durch mich keine Kommunikation per E-Mail mit Ihnen, die personenbezogene Daten Ihrerseits enthält, erfolgen. Gemäß der geltenden Rechtsprechung können Sie mich hiervon auch nicht entbinden. Daher bitte ich um Verständnis, dass die Beantwortung auf diesem (schriftlichen) Weg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen