Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Betrieb
- Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Arbeitsschutzberichte der Jahre 2020-2022

Ich bitte um die Berichte der Unternehmen:

- Lieferando
- Wolt
- Flink
- Uber
- MAYD
- Hello Fresh
- Helpling

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anza…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten [#269686]
Datum
7. Februar 2023 18:39
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Betrieb - Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit - Arbeitsschutzberichte der Jahre 2020-2022 Ich bitte um die Berichte der Unternehmen: - Lieferando - Wolt - Flink - Uber - MAYD - Hello Fresh - Helpling
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 269686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269686/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Sehr geehrte Frau Nguyen, Ich bedaure sehr, Sie erneut (siehe Anfrage 270833) nicht mit den erbetenen Information…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten (Anfrage 269686)
Datum
3. März 2023 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, Ich bedaure sehr, Sie erneut (siehe Anfrage 270833) nicht mit den erbetenen Informationen versorgen zu können. Über die Anzahl geringfügig Beschäftigter bzw. Arbeitskräften mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegen uns für die angefragten Unternehmen keine Angaben vor. Für die Überwachung des Arbeitsschutzes als staatliche Aufgabe spielt diese Unterscheidung auch keine Rolle; die Pflichten des Arbeitgebers aus den einschlägigen Vorschriften bestehen gegenüber allen Beschäftigten. Ich verhehle nicht, dass es Erscheinungsformen von Arbeit gibt, die vor allem geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit betreffen (z.B. Schwarzarbeit). Werden diese Umstände von uns bemerkt, greifen gesetzlich geregelte Zusammenarbeitsverpflichtungen z.B. mit den Zollbehörden ein. Zu den ebenfalls angefragten Arbeitsschutzberichten darf ich auf meine Antwort auf Ihre Anfrage 269388 verweisen. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen