Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Betrieb
- Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Arbeitsschutzberichte der Jahre 2020-2022

Ich bitte um die Berichte der Unternehmen:

- Lieferando
- Wolt
- Flink
- Uber
- MAYD
- Hello Fresh
- Helpling

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der geringfügig Beschäftigte…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten [#269681]
Datum
7. Februar 2023 18:39
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Betrieb - Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit - Arbeitsschutzberichte der Jahre 2020-2022 Ich bitte um die Berichte der Unternehmen: - Lieferando - Wolt - Flink - Uber - MAYD - Hello Fresh - Helpling
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 269681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269681/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
8. Februar 2023 06:03
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Li…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten [#269681]
Datum
13. März 2023 13:47
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten“ vom 07.02.2023 (#269681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
13. März 2023 14:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Sehr geehrte Frau Nguyen, Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit bildet das Meldeverf…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
230315_AW: 230313_WG: Anzahl geringfügig Beschäftigter und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferdiensten [#269681]
Datum
15. März 2023 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Insofern können die Zahlen der geringfügig Beschäftigten, darunter auch die Anzahl derjenigen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, nach Wirtschaftszweigen ermittelt werden. Die Daten der Betriebe und Beschäftigten liegen uns in Bezug auf die Branchen nach der Wirtschaftszweigsystematik WZ 2008 vor, (WZ 2008: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Wirtschaftszweige/Klassifikation-der-Wirtschaftszweige-Nav.html ) Daten zu Beschäftigten für Deutschland und die Bundesländer nach Wirtschaftszweigen und u.a. auch nach Staatsangehörigkeit finden Sie unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024&r_f=ur_Deutschland+bl_Baden-Wuerttemberg+bl_Bayern+bl_Berlin+bl_Brandenburg+bl_Bremen+bl_Hamburg+bl_Hessen+bl_Mecklenburg-Vorpommern+bl_Niedersachsen+bl_Nordrhein-Westfalen+bl_Rheinland-Pfalz+bl_Saarland+bl_Sachsen+bl_Sachsen-Anhalt+bl_Schleswig-Holstein+bl_Thueringen&topic_f=beschaeftigung-sozbe-wz-heft Jedoch können wir keine Zahlen auf Basis von einzelnen Unternehmen herausgeben: Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region oder in einem Wirtschaftszweig weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: Bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Zudem besitzen wir keine Kenntnis über Arbeitsschutzberichte. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Qualitaetsberichte/Generische-Publikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=10 Mit freundlichen Grüßen