Anzahl Geschlechtsänderungen

- die statistische Entwicklung der Anzahl der als Mann, Frau, Transmann, Transfrau, non binär etc. gemeldeten Geschlechter seit 1990.
- die Statistik der Anzahl der Anzeigen wegen Diskriminierung in obenstehendem Spannungsfeld seit 1990
- die Statistik der Anzahl der geänderten Geschlechtseinträge in den Personalausweisen seit 1990
- die Statistik der Anzahl der medizinisch-operativen Geschlechtswechsel seit 1990

Bitte jeweils mit Angabe der Alterscluster.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die statistische Entwicklung der An…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Geschlechtsänderungen [#298729]
Datum
30. Januar 2024 07:35
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die statistische Entwicklung der Anzahl der als Mann, Frau, Transmann, Transfrau, non binär etc. gemeldeten Geschlechter seit 1990. - die Statistik der Anzahl der Anzeigen wegen Diskriminierung in obenstehendem Spannungsfeld seit 1990 - die Statistik der Anzahl der geänderten Geschlechtseinträge in den Personalausweisen seit 1990 - die Statistik der Anzahl der medizinisch-operativen Geschlechtswechsel seit 1990 Bitte jeweils mit Angabe der Alterscluster.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Anzahl Geschlechtsänderungen
Datum
30. Januar 2024 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Januar 2024. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A31/1010001001-IF30669 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 30. Januar 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Anzahl Geschlechtsänderungen (Az.: A31/1010001001-IF30669)
Datum
26. Februar 2024 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 30. Januar 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF30669) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Die statistische Entwicklung der Anzahl der als Mann, Frau, Transmann, Transfrau, non binär etc. gemeldeten Geschlechter seit 1990. 2. Die Statistik der Anzahl der Anzeigen wegen Diskriminierung in obenstehendem Spannungsfeld seit 1990. 3. Die Statistik der Anzahl der geänderten Geschlechtseinträge in den Personalausweisen seit 1990. 4. Die Statistik der Anzahl der medizinisch-operativen Geschlechtswechsel seit 1990. Bitte jeweils mit Angabe der Alterscluster. Nach Rücksprache mit den fachlich zuständigen Organisationseinheiten teilen wir Ihnen hierzu folgendes mit: Zu 1.: Im Statistischen Bundesamt liegen keine Informationen zum Bestand bzw. zur Entwicklung der Anzahl der unterschiedlichen Geschlechter vor. Es gibt keine gesetzliche Grundlage zur statistischen Erfassung von den genannten Geschlechtern (Transmann, Transfrau, non binär etc.). Es werden für die Bevölkerungsfortschreibung ab dem Zensus 2022 nur die Geschlechtseintragsänderungen "männlich", "weiblich", "divers" und "ohne Angabe" fortgeschrieben. Ab dem Berichtsjahr 2016 liegen uns Daten zu den Geburten bzw. Gestorbenen aufgeschlüsselt nach "männlich", "weiblich" und "divers/ohne Angabe" vor. Eine Übersichtsdatei zu den Lebendgeburten, Totgeburten und Gestorbenen mit dem Geschlecht "divers/ohne Angabe" fügen wir Ihnen als Anlage bei. Zu 2.: Hierzu liegen dem Statistischen Bundesamt keinerlei Daten vor. Weder gibt es hierzu Verurteilungen in der Strafverfolgungsstatistik (es gibt hierzu keinen konkreten Straftatbestand, aus dem sich eine Verurteilung bzw. ein Tathergang aus einem Strafdelikt abgeleitet ließe), noch hält das Statistische Bundesamt Daten der polizeilichen Anzeigen vor. Möglicherweise kann Ihnen zu diesem Punkt das Bundeskriminalamt (BKA) mit der dort geführten polizeilichen Kriminalstatistik weiterhelfen. Zu 3.: Eine gesetzliche Grundlage zur statistischen Erfassung von Geschlechtseintragsänderungen besteht erst seit dem 01.11.2023. Aktuell liegen uns leider derzeit noch keine Daten dazu vor. Zu 4.: Als zweite Anlage beigefügt erhalten Sie Auswertungen zu operativen Maßnahmen von Geschlechtsorganumwandlungen. Erläuterung hierzu: Operationen und Prozeduren von vollstationär im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten stammen aus der sogenannten fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik). Valide Daten aus dieser Statistik liegen uns erst ab 2006 vor. Jüngere Daten ab 2022 liegen aktuell noch nicht vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe. Zur Statistik "Lebendgeborene/Totgeborene/Gestorbene Geschle…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Anzahl Geschlechtsänderungen (Az.: A31/1010001001-IF30669) [#298729]
Datum
26. Februar 2024 14:15
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe. Zur Statistik "Lebendgeborene/Totgeborene/Gestorbene Geschlecht divers" würde mich noch interessieren, wie rein medizinisch "divers" definiert wird. Ich verstehe, dass sich ein Mensch durchaus als divers definieren kann aufgrund seines eigenen Empfindens. Gestorbene, die sich selbst (vorher) als divers definiert haben, macht mir Sinn. Lebendgeborene und Totgeborene erschließt sich mir nicht – sind es dann Hermaphroditen / medizinische Zwitter oder wurden die Babys durch reine Aussage von Eltern/Ärzten ohne körperliche Auffälligkeiten so definiert? Ganz herzlichen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298729/
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht. Ich habe bei der zuständig…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Anzahl Geschlechtsänderungen (Az.: A31/1010001001-IF30669) [#298729]
Datum
27. Februar 2024 08:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht. Ich habe bei der zuständigen Organisationseinheit nachgefragt und folgende Antwort erhalten, die ich Ihnen gerne weitergebe: Wir können hier leider zur medizinischen Definition keine Aussage treffen. Für die Eintragung des Geschlechts ins Geburtenregister (Lebend- und Totgeburten) ist § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) gültig: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister einzutragen." Vermutlich müssten Sie hierzu erfragen, welche Kriterien maßgeblich sind. Uns sind diese leider nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, herzlichen Dank. Wo kann ich sowas nachfragen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Anzahl Geschlechtsänderungen (Az.: A31/1010001001-IF30669) [#298729]
Datum
2. März 2024 12:04
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank. Wo kann ich sowas nachfragen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298729/

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> da das Statistische Bundesamt mit dieser Thematik nicht befasst ist, könn…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Anzahl Geschlechtsänderungen (Az.: A31/1010001001-IF30669) [#298729]
Datum
4. März 2024 12:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> da das Statistische Bundesamt mit dieser Thematik nicht befasst ist, können wir leider nichts dazu sagen. Ich würde Ihnen vorschlagen, bei verschiedenen Bundesministerien nachzufragen: - Bundesministerium für Justiz (BMJ) im Hinblick auf gesetzliche Definitionen - Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Hinblick auf die medizinische Frage - Bundesministerium des Innern (BMI) im Hinblick auf das Geburtenregister/die Personenstandseintragung - Bundesministerium für Familie (...) (BMFSFJ) im Hinblick auf die geschlechtliche Identität Mit freundlichen Grüßen