Anzahl Geschwindigkeitsübertretungen Marienburger Straße

Anfrage an: Stadt Hildesheim

Anzahl aller in den letzten 5 Jahren angefallenen gemessenen und geahndeten Geschwindigkeitsübertretungen an der Marienburger Straße. Bitte nach Jahren und Geschwindigkeitsbereichen, sowie Standort aufschlüsseln soweit möglich.

Hintergrund ist die Lärmbelastung und der Eintrag von Schadstoffen in die umgebenden Wohnquartiere. Aufgrund dieser Intention ist meiner Meinung nach die Zuständigkeit des NUIG gegeben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl aller in den…
An Stadt Hildesheim Details
Von
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Betreff
Anzahl Geschwindigkeitsübertretungen Marienburger Straße [#27131]
Datum
18. März 2018 22:28
An
Stadt Hildesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl aller in den letzten 5 Jahren angefallenen gemessenen und geahndeten Geschwindigkeitsübertretungen an der Marienburger Straße. Bitte nach Jahren und Geschwindigkeitsbereichen, sowie Standort aufschlüsseln soweit möglich. Hintergrund ist die Lärmbelastung und der Eintrag von Schadstoffen in die umgebenden Wohnquartiere. Aufgrund dieser Intention ist meiner Meinung nach die Zuständigkeit des NUIG gegeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Hildesheim
Geschwindigkeitsmessungen Marienburger Str. Sehr geehrtAntragsteller/in die Ergebnisse der mobilen Geschwindigkei…
Von
Stadt Hildesheim
Betreff
Geschwindigkeitsmessungen Marienburger Str.
Datum
19. März 2018 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Ergebnisse der mobilen Geschwindigkeitsmessungen werden nicht nach Standorten erfasst. Ihre Anfrage kann ich daher leider nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen