Anzahl getöteter Soldaten im Dienst Israels mit deutscher Staatsangehörigkeit

Anfrage an: Auswärtiges Amt

dem Ministerium vorlegende Berichte, die Informationen und/oder Schätzungen darüber enthalten, ob und wie viele deutsche Staatsbürger im Zeitraum zwischen dem 07.10.2023 und zur Zeitpunkt ihrer Antwort (alternativ 07.03.2024) für die Israelischen Streitkräfte (IDF) oder generell als Soldat im Gazastreifen gefallen sind.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Sarah Klapp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: dem Ministerium vorlegende Berichte, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Sarah Klapp
Betreff
Anzahl getöteter Soldaten im Dienst Israels mit deutscher Staatsangehörigkeit [#302424]
Datum
7. März 2024 20:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dem Ministerium vorlegende Berichte, die Informationen und/oder Schätzungen darüber enthalten, ob und wie viele deutsche Staatsbürger im Zeitraum zwischen dem 07.10.2023 und zur Zeitpunkt ihrer Antwort (alternativ 07.03.2024) für die Israelischen Streitkräfte (IDF) oder generell als Soldat im Gazastreifen gefallen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sarah Klapp Anfragenr: 302424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302424/
Mit freundlichen Grüßen Sarah Klapp

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Klapp, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang i…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anzahl getöteter Soldaten im Dienst Israels mit deutscher Staatsangehörigkeit [#302424]; Vg. 102-2024
Datum
12. März 2024 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Klapp, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie uns noch Ihre zustellungsfähige Postanschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen sein wird. Es muss sich hierbei um eine inländische (deutsche) Postanschrift handeln. Alternativ können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten nebst Postanschrift in Deutschland bestimmen. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nehmen, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Sollte mir bis zum 7. März 2024 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der Weiterverfolgung des Antrags kein Interesse mehr besteht. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen