Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Bayern

Ich bin selbst von Post Covid und CFS betroffen und engagiere mich politisch für eine bessere Anerkennung, Versorgung und Erforschung in einer Patient*Inneninitiative. Ich bitte Sie, mir alle Quartalszahlen seit Einführung der Kodierungen bis zum heutigen aktuellsten Quartal für Bayern zukommen zu lassen für:
- U09.9 (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet)
- G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom)
- U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet)
sowie die Quartalszahlen für die Kodierung T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert) seit 2019 bis heute.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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Elisabeth Schubach
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin selbst von Post Covid und …
An Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Details
Von
Elisabeth Schubach
Betreff
Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Bayern [#290614]
Datum
20. Oktober 2023 10:20
An
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin selbst von Post Covid und CFS betroffen und engagiere mich politisch für eine bessere Anerkennung, Versorgung und Erforschung in einer Patient*Inneninitiative. Ich bitte Sie, mir alle Quartalszahlen seit Einführung der Kodierungen bis zum heutigen aktuellsten Quartal für Bayern zukommen zu lassen für: - U09.9 (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) - G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom) - U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet) sowie die Quartalszahlen für die Kodierung T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert) seit 2019 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Schubach Anfragenr: 290614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290614/ Postanschrift Elisabeth Schubach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Schubach
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Sehr geehrte Frau Schubach, Ihr Auskunftsersuchen ist nicht durch den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch na…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Betreff
KVB - Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Bayern [#290614]
Datum
20. Oktober 2023 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schubach, Ihr Auskunftsersuchen ist nicht durch den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO i.V.m. § 83 Abs. 1 SGB X gedeckt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, übermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Daten an andere öffentliche Stellen zur Erfüllung deren gesetzlichen Aufgaben. Dazu zählen u. a. die Kassenärztliche Bundesvereinigung, andere Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen, Zulassungsgremien, Ärztekammern, Approbationsbehörden, andere Sozialleistungsträger, (Sozial-) Gerichte und berechtigte Behörden, soweit zu deren Aufgabenerfüllung notwendig. Mit besten Grüßen
Elisabeth Schubach
Guten Tag, ich bin auch Mitglied im Sozialverband VdK Bayern e. V., wäre der Verein auskunftsberechtigt? Mit fre…
An Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Details
Von
Elisabeth Schubach
Betreff
AW: KVB - Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Bayern [#290614]
Datum
20. Oktober 2023 12:52
An
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin auch Mitglied im Sozialverband VdK Bayern e. V., wäre der Verein auskunftsberechtigt? Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Schubach Anfragenr: 290614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290614/

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Hallo Frau Schubach, die Sicherstellung der Vertragsärztlichen Versorgung nach § 72 SGB V begründet nicht die Aus…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Betreff
KVB - Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Bayern [#290614]
Datum
24. Oktober 2023 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Frau Schubach, die Sicherstellung der Vertragsärztlichen Versorgung nach § 72 SGB V begründet nicht die Auswertung personenbezogener Abrechnungsdaten, mit dem Ziel die von den Praxen vorgenommene ICD-Codierungen in Form von Auswertungen / Statistiken im Rahmen von Auskunftsersuchen Dritten zur Verfügung zu stellen. Mit besten Grüßen