Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Berlin

Ich bitte Sie, mir alle Quartalszahlen seit Einführung der Kodierungen bis zum heutigen aktuellsten Quartal für Berlin zukommen zu lassen für:
- U09.9 (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet)
- G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom)
- U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet)
sowie die Quartalszahlen für die Kodierung T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert) seit 2019 bis heute.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
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Bettina Steinmetz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bi…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
Bettina Steinmetz
Betreff
Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Berlin [#290702]
Datum
21. Oktober 2023 16:47
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie, mir alle Quartalszahlen seit Einführung der Kodierungen bis zum heutigen aktuellsten Quartal für Berlin zukommen zu lassen für: - U09.9 (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) - G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom) - U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet) sowie die Quartalszahlen für die Kodierung T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert) seit 2019 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bettina Steinmetz Anfragenr: 290702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290702/ Postanschrift Bettina Steinmetz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bettina Steinmetz

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Kassenärztliche Vereinigung Berlin
IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 290702 Sehr geehrter Frau Steinmetz, mit E-Mail v…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
IFG Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin, Ihr Zeichen: 290702
Datum
26. Oktober 2023 12:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Frau Steinmetz, mit E-Mail vom 21.10.2023, eingegangen am 21.10.2023, beantragten Sie eine Auskunft auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Berlin) zu Fragen betreffend aller Quartalszahlen für die Kodierungen U09.9 (Post COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet), G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom), U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19- Impfstoffen, nicht näher bezeichnet) seit Einführung der Kodierung bis zum heutigen aktuellsten Quartal für Berlin. Darüber hinaus erfragten Sie die Quartalszahlen für die Kodierung T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert) seit 2019 bis heute. Die Eingangsbestätigung ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen