Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Niedersachsen

Ich bitte Sie, mir alle Quartalszahlen seit Einführung der Kodierungen bis zum heutigen aktuellsten Quartal für Niedersachsen zukommen zu lassen für:
- U09.9 (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet)
- G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom)
- U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet)
sowie die Quartalszahlen für die Kodierung T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert) seit 2019 bis heute.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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Stephanie Köhlke
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie, mir alle Quartalszahlen …
An Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Details
Von
Stephanie Köhlke
Betreff
Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Niedersachsen [#290602]
Datum
20. Oktober 2023 09:08
An
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie, mir alle Quartalszahlen seit Einführung der Kodierungen bis zum heutigen aktuellsten Quartal für Niedersachsen zukommen zu lassen für: - U09.9 (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) - G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom) - U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet) sowie die Quartalszahlen für die Kodierung T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert) seit 2019 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Köhlke Anfragenr: 290602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290602/ Postanschrift Stephanie Köhlke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephanie Köhlke

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Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Köhlke, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen kann nur in den gesetzlich definierten Be…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Betreff
WG: Anzahl ICD-Kodierungen U09.9, G93.3 und U12.9 und T88.1 in Niedersachsen [#290602]
Datum
30. Oktober 2023 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Köhlke, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen kann nur in den gesetzlich definierten Bereichen tätig werden. Hierzu zählt nicht die Informationsbereitstellung an Privatpersonen. Die Ihrerseits angeführten Rechtsgrundlagen sind nicht einschlägig. „Bürgeranfragen“ gib es nur im Informationsgesetz des Bundes, das wiederum nur für Bundesbehörden Anwendung findet. Etwas Vergleichbares gibt es auf Landesebene nicht. Insofern können wir Ihnen die Daten nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen