Anzahl im Umlauf befindlichen eGK mit PIN

Informationen (Listen, Präsentation, Berichte, etc.) über

- die Anzahl über die bisher durch die KKH ausgestellten PINs zur Nutzung der Online-Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
- die Anzahl der im Umlauf befindlichen eGK mit NFC-Funktion

Sofern verfügbar gestaffelt nach Zeit (zB Quartal, Monat).

Mit der Schwärzung von personenbezogenen oder anderweitig sensitiven Daten in der Antwort bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Thomas Kollbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen (Li…
An Kaufmännische Krankenkasse – KKH Details
Von
Thomas Kollbach
Betreff
Anzahl im Umlauf befindlichen eGK mit PIN [#259597]
Datum
24. September 2022 13:02
An
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen (Listen, Präsentation, Berichte, etc.) über - die Anzahl über die bisher durch die KKH ausgestellten PINs zur Nutzung der Online-Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) - die Anzahl der im Umlauf befindlichen eGK mit NFC-Funktion Sofern verfügbar gestaffelt nach Zeit (zB Quartal, Monat). Mit der Schwärzung von personenbezogenen oder anderweitig sensitiven Daten in der Antwort bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Kollbach Anfragenr: 259597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259597/ Postanschrift Thomas Kollbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Kollbach
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und melden uns in Kürze bei…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Anzahl im Umlauf befindlichen eGK mit PIN [#259597]
Datum
24. September 2022 13:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und melden uns in Kürze bei Ihnen. E-Mail-Anfragen mit gesundheitsbezogenen Inhalten oder sensiblen Daten dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail beantworten. Sie erhalten eine Antwort auf dem sicheren Postweg oder im persönlichen Gespräch. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Weitere Informationen zum Pflegeschutzschirm finden Sie unter kkh.de/pflegeschutzschirm. Bei dieser Antwort handelt es sich um eine vom System automatisch versendete Information. Bitte antworten Sie daher nicht auf diese E-Mail. Vielen Dank. Mit herzlichen Grüßen

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Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Anfragenr: 259597 Sehr geehrter Herr Kollbach, herzlichen Dank für Ihre E-Mail, die uns über das Portal "Fr…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
Anfragenr: 259597
Datum
6. Oktober 2022 18:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kollbach, herzlichen Dank für Ihre E-Mail, die uns über das Portal "FragDenStaat" erreicht hat. Sie fragen nach der Anzahl der bisher durch die KKH ausgestellten PINs zur Nutzung der Online-Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie der Anzahl der im Umlauf befindlichen eGK mit NFC-Funktion (sofern verfügbar, gestaffelt nach Zeit). Gern geben wir Ihnen die gewünschte Information: Nach Umstellung auf das Kartenprodukt eGK mit NFC-Funktion hat die KKH seit Dezember 2020 bislang 869.734 solcher Karten und 4.262 PIN-Briefe an ihre Versicherten verschickt. Eine nach Zeit gestaffelte Darstellung liegt uns nicht vor. Daher der folgende Hinweis: Grundsätzlich setzt der Anspruch auf Informationszugang voraus, dass die begehrte Information bei der in Anspruch genommenen Stelle tatsächlich vorhanden ist. Dies ist leider nicht der Fall. Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass sich Ihr Auskunftsbegehren nicht aus dem Umweltinformationsgesetzes und Verbraucher-Informationsgesetzes, sondern allenfalls aus dem Informationsfreiheitsgesetzes ableiten kann. Nach der Regelung des § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information im Sinne des IFG ist dabei jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, wobei Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, nicht dazu gehören (§ 2 Nr. 2 IFG). Als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört die KKH zur sogenannten mittelbaren Bundesverwaltung und ist damit grundsätzlich anspruchsverpflichtete Stelle im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 IFG Widerspruch einlegen und zwar - innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides, - direkt bei der Hauptverwaltung der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH (Postfach-Adresse: 30125 Hannover; Adresse: Karl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannover) oder bei jeder anderen Niederlassung der Kasse, - schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 SGB I. Freundliche Grüße