Anzahl Klagen gegen Gebührenbescheide

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Widersprüche und wieviele Klagen gegen Gebührenbescheide vom Beitragsservice momentan anhängig sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Beitragsservice hält sich für nicht auskunftspflichtig und der Informationsfreiheitsbeauftragte sieht das auch so, obwohl meiner Meinung nach hier die Regelung greifen müsste, dass auch Private auskunftspflichtig sind, wenn sie Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.
Ich frage bei einer Landesmedienanstalt weiter:
https://fragdenstaat.de/a/293765

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Widersprüche und wieviele Klagen gegen…
An Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Klagen gegen Gebührenbescheide [#291363]
Datum
31. Oktober 2023 09:51
An
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Widersprüche und wieviele Klagen gegen Gebührenbescheide vom Beitragsservice momentan anhängig sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291363/
Erstes Deutsches Fernsehen
Empfangsbestätigung Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
31. Oktober 2023 09:59
Status
Warte auf Antwort
Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag nach IFG/UIG/VIG. …
Von
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Betreff
Antwort: Anzahl Klagen gegen Gebührenbescheide [#291363]
Datum
10. November 2023 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag nach IFG/UIG/VIG. Da diese Anträge ausschließlich von den Landesrundfunkanstalten beantwortet werden, möchten wir Sie bitten sich an Ihre zuständige Rundfunkanstalt zu wenden. Eine Weiterleitung ist nicht möglich, da sich aus Ihrer E-Mail Adresse keine Zuständigkeit ergibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich kann Ihre Antwort nicht einordnen. Liegen die von mir angefragten Informationen beim Beitragsservi…
An Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anzahl Klagen gegen Gebührenbescheide [#291363]
Datum
10. November 2023 16:55
An
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich kann Ihre Antwort nicht einordnen. Liegen die von mir angefragten Informationen beim Beitragsservice vor oder nicht? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291363/
Erstes Deutsches Fernsehen
Empfangsbestätigung Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
10. November 2023 17:04
Status
Warte auf Antwort
Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre weitere E-Mail. Der Beitragsservice von ARD, Z…
Von
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Anzahl Klagen gegen Gebührenbescheide [#291363]
Datum
17. November 2023 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre weitere E-Mail. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft aller Landesrundfunkanstalten. Die Landesrundfunkanstalten sind gemeinnützige rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und haben das Recht der Selbstverwaltung. Daher werden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließlich von der für Ihr Bundesland zuständigen Landesrundfunkanstalt beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl Klagen gegen Gebührenbescheide“ [#291363]
Datum
17. November 2023 21:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291363/ Es wird behauptet: "Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft aller Landesrundfunkanstalten." Trifft diese Rechtsansicht zu und kann sich der Beitragsservice tatsächlich so einfach vom IFG ausnehmen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291363.pdf Anfragenr: 291363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291363/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-710/001 II#0841 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wegen Ihrer Anfrage zu „Anzahl Klagen gegen Gebührenbescheide“ [#291363] # IFG-710/001 II#0841
Datum
27. November 2023 08:07
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-710/001 II#0841 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen