Anzahl Luftraumverletzungen des deutschen Luftraumes durch russ. Förderation in den Jahren von 2018 - 2023

Ich bitte Sie um die konkrete Information der Anzahl von bestätigten Luftraumverletzungen des deutschen Luftraumes durch Luftfahrzeuge der russ. Föderation im Zeitraum der Jahre 2018 bis 2023.

Bitte erläutern Sie in Ihrer Antwort auch, was genau für Sie zu einer Luftraumverletzung des deutschen Luftraumes zählt. Liegt eine Verletzung des deutschen Luftraumes bereits vor wenn im Luftraum über internationalen Gebieten z.B. internationales Gewässer der Ostsee ohne Transponder geflogen wird oder zählt als Luftraumverletzung bzgl. des deutschen Luftraumes nur, wenn ein Flugzeug unangekündigt in den Luftraum über dem deutschen Staatgebiet eingedrungen ist? Wozu zählen Sie den Luftraum zwischen 60 km und 110 km über Deutschland? Zählt dieser zum deutschen Luftraum oder gilt dieser für Sie als internationaler Luftraum? Diese Erläuterungen erscheinen mir notwendig um die im Ergebnis von Ihnen erhaltenen Daten bewerten zu können.

Hintergrund meiner Anfrage sind die Aussagen von Frau Dr. Florence Gaub in der ZDF Sendung Markus Lanz vom 20.02.2024, wonach "Luftraumverletzungen des deutschen Luftraumes durch Luftfahrzeuge der russischen Föderation regelmäßig und seit längerer Zeit stattfinden". Die angefragten Daten benötige ich um die Aussagen von Frau Dr. Gaub verifizieren zu können.

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort konnte über eine andere Anfrage an das korrekte Ministerium erhalten werden:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um die konkrete Informa…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Luftraumverletzungen des deutschen Luftraumes durch russ. Förderation in den Jahren von 2018 - 2023 [#301185]
Datum
25. Februar 2024 15:56
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um die konkrete Information der Anzahl von bestätigten Luftraumverletzungen des deutschen Luftraumes durch Luftfahrzeuge der russ. Föderation im Zeitraum der Jahre 2018 bis 2023. Bitte erläutern Sie in Ihrer Antwort auch, was genau für Sie zu einer Luftraumverletzung des deutschen Luftraumes zählt. Liegt eine Verletzung des deutschen Luftraumes bereits vor wenn im Luftraum über internationalen Gebieten z.B. internationales Gewässer der Ostsee ohne Transponder geflogen wird oder zählt als Luftraumverletzung bzgl. des deutschen Luftraumes nur, wenn ein Flugzeug unangekündigt in den Luftraum über dem deutschen Staatgebiet eingedrungen ist? Wozu zählen Sie den Luftraum zwischen 60 km und 110 km über Deutschland? Zählt dieser zum deutschen Luftraum oder gilt dieser für Sie als internationaler Luftraum? Diese Erläuterungen erscheinen mir notwendig um die im Ergebnis von Ihnen erhaltenen Daten bewerten zu können. Hintergrund meiner Anfrage sind die Aussagen von Frau Dr. Florence Gaub in der ZDF Sendung Markus Lanz vom 20.02.2024, wonach "Luftraumverletzungen des deutschen Luftraumes durch Luftfahrzeuge der russischen Föderation regelmäßig und seit längerer Zeit stattfinden". Die angefragten Daten benötige ich um die Aussagen von Frau Dr. Gaub verifizieren zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301185/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Ihre Anfrage zu Luftraumverletzungen Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum The…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
Ihre Anfrage zu Luftraumverletzungen
Datum
27. Februar 2024 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Luftraumverletzungen - sie lautete: "Ich bitte Sie um die konkrete Information der Anzahl von bestätigten Luftraumverletzungen des deutschen Luftraumes durch Luftfahrzeuge der russ. Föderation im Zeitraum der Jahre 2018 bis 2023." Ich empfehle Ihnen zu dieser Frage die Kontaktaufnahme mit dem BMVg, dem Bundesverteidigungsministerium. Die dortige Pressestelle erreichen Sie wie folgt: Presse (bmvg.de)<https://www.bmvg.de/de/presse> Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Luftraumverletzungen [#301185] Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihre…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Luftraumverletzungen [#301185]
Datum
27. Februar 2024 21:01
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sind dem ungeübten Bürger die Zuständigkeiten der Behörden nicht immer offensichtlich :) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301185/