Anzahl Medizinstudienplätze in Deutschland

Wie viele Studienplätze für Studienanfänger im Fach Humanmedizin gibt es insgesamt pro Jahr in Deutschland? Angabe bitte in Prozent und absolut.

Wie viele dieser Studienplätze für Studienanfänger im Fach Humanmedizin werden an Studenten aus dem Ausland vergeben? Angabe bitte in Prozent und absolut.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Studienplätze für Studienan…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Medizinstudienplätze in Deutschland [#272227]
Datum
6. März 2023 15:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Studienplätze für Studienanfänger im Fach Humanmedizin gibt es insgesamt pro Jahr in Deutschland? Angabe bitte in Prozent und absolut. Wie viele dieser Studienplätze für Studienanfänger im Fach Humanmedizin werden an Studenten aus dem Ausland vergeben? Angabe bitte in Prozent und absolut.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272227/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anzahl Medizinstudienplätze in Deutschland [#272227]
Datum
7. März 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Anzahl Medizinstudienplätze in Deutschland [#272227]
Datum
27. März 2023 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. März 2023, in dem Sie sich nach der…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Erinnerung IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Anzahl Medizinstudienplätze in Deutschland [#272227]
Datum
28. April 2023 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
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2,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. März 2023, in dem Sie sich nach der Anzahl der Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger im Studienfach Humanmedizin insgesamt und für ausländische Bewerberinnen und Bewerber erkundigen. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten. Die Anzahl der jährlich zu vergebenden Medizinstudienplätze (Humanmedizin) ist nicht konstant, da die Bundesländer die Studienplatzkapazitäten in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut haben. Die Anzahl der durch die Stiftung für Hochschulzulassung zu vergebenden Medizinstudienplätze im Jahr 2022 betrug 11.752 (abrufbar unter: https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/downloads). Gemäß dem Vorbericht zu Fachserie 11 Reihe 4.1 des Statistischen Bundesamtes waren im Wintersemester 2022/2023 insgesamt 108.020 Studierende im Studienfach Humanmedizin eingeschrieben (vorläufiges Ergebnis; abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/_inhalt.html#_4uv4c060z). Demnach betrug der Anteil neu zu vergebender Studienplätze rund 11 %. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber werden nach den für deutsche Staatsangehörige geltenden Bestimmungen am Vergabeverfahren beteiligt, wenn Sie diesen nach Artikel 5 Absatz 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung gleichgestellt sind. Deutschen gleichgestellt sind Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Aus der Gleichstellung ergibt sich, dass diese Bewerberinnen und Bewerber keiner Quotierung im Vergabeverfahren unterliegen. Hingegen werden ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, 5 % der Studienplätze der festgesetzten Zulassungszahl vorbehalten. Genaue Zahlen über die Höhe der tatsächlich an ausländische Studierende vergebenen Studienplätze liegen dem BMG nicht vor. Als Anhaltspunkt können die Angaben in den Ergebnisberichten zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) dienen, wonach der Anteil ausländischer Studierender an der Gesamtteilnehmerzahl bei den vergangenen Prüfungsdurchgängen (2019-2022) bundesweit durchschnittlich zwischen ca. 7 und 9 % lag (abrufbar unter: https://www.impp.de/informationen/berichte/ergebnisberichte/medizin.html). Die Zahlen über die Vergabe von Studienplätzen sind im Übrigen im Internet allgemein verfügbar, bzw. können zum Beispiel beim Statistischen Bundesamt erfragt werden. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen