Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. März 2023, in dem Sie sich nach der Anzahl der Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger im Studienfach Humanmedizin insgesamt und für ausländische Bewerberinnen und Bewerber erkundigen. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.
Die Anzahl der jährlich zu vergebenden Medizinstudienplätze (Humanmedizin) ist nicht konstant, da die Bundesländer die Studienplatzkapazitäten in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut haben. Die Anzahl der durch die Stiftung für Hochschulzulassung zu vergebenden Medizinstudienplätze im Jahr 2022 betrug 11.752 (abrufbar unter:
https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/downloads). Gemäß dem Vorbericht zu Fachserie 11 Reihe 4.1 des Statistischen Bundesamtes waren im Wintersemester 2022/2023 insgesamt 108.020 Studierende im Studienfach Humanmedizin eingeschrieben (vorläufiges Ergebnis; abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/_inhalt.html#_4uv4c060z). Demnach betrug der Anteil neu zu vergebender Studienplätze rund 11 %.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber werden nach den für deutsche Staatsangehörige geltenden Bestimmungen am Vergabeverfahren beteiligt, wenn Sie diesen nach Artikel 5 Absatz 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung gleichgestellt sind. Deutschen gleichgestellt sind Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Aus der Gleichstellung ergibt sich, dass diese Bewerberinnen und Bewerber keiner Quotierung im Vergabeverfahren unterliegen. Hingegen werden ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, 5 % der Studienplätze der festgesetzten Zulassungszahl vorbehalten. Genaue Zahlen über die Höhe der tatsächlich an ausländische Studierende vergebenen Studienplätze liegen dem BMG nicht vor. Als Anhaltspunkt können die Angaben in den Ergebnisberichten zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) dienen, wonach der Anteil ausländischer Studierender an der Gesamtteilnehmerzahl bei den vergangenen Prüfungsdurchgängen (2019-2022) bundesweit durchschnittlich zwischen ca. 7 und 9 % lag (abrufbar unter:
https://www.impp.de/informationen/berichte/ergebnisberichte/medizin.html).
Die Zahlen über die Vergabe von Studienplätzen sind im Übrigen im Internet allgemein verfügbar, bzw. können zum Beispiel beim Statistischen Bundesamt erfragt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen