Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bielefeld

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.

Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln.

Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von

X Meldungen Hausärzte
X Meldungen Krankenhäuser
X Meldungen Impfzentren
X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige

wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzg…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bielefeld [#236232]
Datum
26. Dezember 2021 06:39
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln. Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von X Meldungen Hausärzte X Meldungen Krankenhäuser X Meldungen Impfzentren X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236232/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr Antragsteller/in seit Beginn der Pandemie gingen hier 26 Meldungen über den Verdacht einer über das übliche M…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bielefeld [#236232]
Datum
27. Dezember 2021 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in seit Beginn der Pandemie gingen hier 26 Meldungen über den Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung in Zusammenhang mit SARS-CoV-2 Schutzimpfungen ein. Bitte beachten Sie, dass eine unbekannte Anzahl Melder direkt ans Paul-Ehrlich-Institut schreibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung, die kostenfreie Erteilung der Informat…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bielefeld [#236232]
Datum
27. Dezember 2021 11:11
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung, die kostenfreie Erteilung der Informationen und den Hinweis auf Direktmeldungen an das PEI. In Anbetracht der derzeitigen pandemischen Lage und dem Arbeitspensum des Gesundheitsamts der Stadt Bielefeld weiß ich das und auch die Arbeit aller ihrer Mitarbeiter:innen sehr zu schätzen. Bezüglich der Direktmeldungen durch Betroffene hatte ich mich bereits schriftlich an das Referat Arzneimittelsicherheit beim PEI gewendet. Falls Sie sich fragen, wozu ich diese Daten recherchiere. Es melden sich immer wieder Menschen aus ganz NRW bei mir, die sagen, sie hätten Nebenwirkungen, die über das übliche Maß der zu erwartender Immunreaktion hinausgehen gehabt, aber die (Haus)Ärzte würden dies nicht an die Gesundheitsämter melden, obwohl dazu nach IfSG eine Meldepflicht besteht. Deshalb würde ich mir gerne einen Überblick verschaffen, wie viele Meldungen die Gesundheitsämter in NRW erhalten und an das PEI weitergeben haben, im Idealfall wer diese gemeldet hat und wie viele Betroffene selbstständig Meldung an das PEI machen, um herauszufinden, ob es überhaupt Meldedefizite gibt und eine Gruppe dabei besonders heraussticht wo man unter Umständen kommunikativ nachsteuern müsste. Da die Daten beim PEI nur in anonymisierter Form vorliegen, tut es mir leid, dass ich Ihnen die Arbeit der Erhebung und Übermittlung machen musste. Da unser Schriftverkehr nach Abschluss meiner Recherchen auf FragDenStaat (natürlich mit Schwärzung ihrer personenbezogenen Daten) veröffentlicht wird, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, das hervorragende Impfmonitoring und die zur Verfügung gestellten Informationen des Gesundheitsamts Bielefeld auf https://www.bielefeld.de/impfen und https://www.bielefeld.de/impfbericht lobend erwähnen und jedem der an dieser Anfrage Interesse zeigt einen Besuch der oben genannten Seiten ans Herz legen. Wenn Sie mir den Vorschlag erlauben, sollten Sie vielleicht die Anzahl der an das PEI übermittelten Verdachtsmeldungen einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung in Zusammenhang mit SARS-CoV-2 Schutzimpfungen in den Impfbericht in 2-3 Sätzen mit aufnehmen. Zum einen ist es sicher hilfreich für noch Unentschlossene zu wissen, dass diese Daten erfasst, berücksichtigt und auch kommuniziert werden und beugt Desinformation vor, Verdachtsfälle würden unter den Teppich gekehrt. Ebenso sind diese Zahlen auch ein guter Indikator für die allgemein gute Verträglichkeit der Impfstoffe. Wenn ich die Zahlen richtig interpretiere, müssten in Bielefeld mittlerweile über 600.000 Impfdosen verimpft worden sein. Aus dem Sicherheitsbericht des PEI (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloa...) geht hervor das die Melderate für Schwerwiegende unerwünschte Reaktionen nach der Impfung die im zeitlichen und kausalen Zusammenhang stehen könnten Bundesweit für alle Covid-19 Impfstoffe zusammen bei ungefähr 0,2 pro 1000 Impfdosen liegt. Hätten Sie vielleicht eine Idee wie die Diskrepanz zwischen den statistisch zu erwartenden 120 Meldungen für schwerwiegende unerwünschte Reaktionen bei 600.000 verabreichten Impfdosen und den 26 ihnen in Bielefeld gemeldeten zustande kommen könnte? Das ist ja immerhin eine nicht unerhebliche statistische Abweichung von 78,33 %. Sind die Impflinge in Bielefeld z. B. zum großen Teil junge oder ältere Menschen, oder glauben Sie das es etwas damit zu tun, hat das betroffene evtl. selber melden und es tatsächlich ein Meldedefizit geben könnte? Ich sehe solche Abweichungen auch aus den Antworten der Gesundheitsämter von anderen Städten. Duisburg hat z. B. 5 an das PEI gemeldete Fälle auf 800.000 Impfdosen und ich frage mich, ob es eine plausible Erklärung dieser Art von Abweichung gibt und wo man evtl. nachsteuern könnte, falls es Defizite bei der Meldung gibt. Weil ultimativ sind wir ja alle auf möglichst gute Daten beim Nebenwirkungsmonitoring des PEI angewiesen. Ich möchte Sie aber auch nicht weiter in Beschlag nehmen. Falls Sie sich ein paar Gedanken dazu machen möchten und diese mit mir teilen, wäre ich ihnen natürlich dankbar. Ansonsten wünsche ich Ihnen und ihren Mitarbeiter:innen weiterhin alles Gute und eine weiterhin erfolgreiche Boosterkampagne, einen hoffentlich gesunden Start ins neue Jahr mit etwas weniger Arbeit und schließe meine IFG Anfrage als erfolgreich ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236232/

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Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für ihre Anfrage. Leider kann ich ihnen zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich ihrer …
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bielefeld [#236232]
Datum
27. Dezember 2021 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für ihre Anfrage. Leider kann ich ihnen zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich ihrer Fragestellung keine genaue Auskunft geben, da wir diese Meldungen im Gesundheitsamt nicht speichern. Ich würde sie darum bitten, sich mit ihrer Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut zu wenden. Dort wird man ihnen hoffentlich die gewünschte Auskunft geben können. Unter dem folgenden Link finden sie generell Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts über die Sicherheit von COVID-19 Impfstoffen. https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html Ich hoffe sehr, dass ihnen die Informationen dort bei ihrer Fragestellung weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen