Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bochum

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.

Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln.

Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von

X Meldungen Hausärzte
X Meldungen Krankenhäuser
X Meldungen Impfzentren
X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige

wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzg…
An Stadt Bochum - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bochum [#235931]
Datum
20. Dezember 2021 09:34
An
Stadt Bochum - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln. Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von X Meldungen Hausärzte X Meldungen Krankenhäuser X Meldungen Impfzentren X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235931/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Bochum - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in Ihrem hier per E-Mail am 20.12.2021 eingegangenen Auskunftsersuchen nach dem Informationsfr…
Von
Stadt Bochum - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bochum [#235931]
Datum
17. Januar 2022 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrem hier per E-Mail am 20.12.2021 eingegangenen Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) wird bezüglich der angefragten Anzahl der beim Gesundheitsamt der Stadt Bochum seit Beginn der Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 vorliegenden/weiter übermittelten Meldungen zum Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprochen. Seit Beginn der SARS-CoV-2 Schutzimpfungen sind hier bis heute 42 Verdachtsmeldungen eingegangen und unbewertet an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet worden. Die fachlich-inhaltliche Beurteilung der gemeldeten Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorliegens einer tatsächlichen Impfkomplikation erfolgt ausschließlich durch das Paul-Ehrlich-Institut. Eine ebenfalls angefragte Aufschlüsselung der Verdachtsmeldungen nach Herkunft kann leider nicht erfolgen, da diese Daten nicht erfasst sind. Ich bitte um Verständnis, dass für eine Erfassung und Aufschlüsselung der gewünschten Informationen hier coronabedingt die personellen und zeitlichen Ressourcen fehlen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne als Ansprechperson zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Rückmeldung und die ausführlichen, erteilten Informationen. …
An Stadt Bochum - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Bochum [#235931]
Datum
17. Januar 2022 11:44
An
Stadt Bochum - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Rückmeldung und die ausführlichen, erteilten Informationen. Ihre Bitte um Verständnis, dass für eine Erfassung und Aufschlüsselung der gewünschten Informationen beim Gesundheitsamt der Stadt Bochum derzeit coronabedingt die personellen und zeitlichen Ressourcen fehlen, respektiere ich und verzichte in Anbetracht der derzeitigen Situation vorerst auf diese Information und versuche diese auf anderem Weg zu erlangen. Da unser Austausch in anonymisierter Form öffentlich auf FragDenStaat.de nach Abschluss meiner Recherche veröffentlicht wird, möchte ich an dieser Stelle auch alle an diesen Informationen interessierten auf das hervorragende Informationsangebot rund um SARS-CoV-2 und die Corona-Schutzimpfungen der Stadt Bochum unter https://www.bochum.de/Corona hinweisen. Eine Impfung ist und bleibt nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen der beste Schutz vor Tod und schwerer Erkrankung durch eine SARS-CoV-2 Infektion und bei Fragen oder Bedenken zur Sicherheit der Impfstoffe für ihre persönliche Gesundheitssituation, lassen Sie sich bitte vom Arzt ihres Vertrauens oder in einer Impfstelle / Impfzentrum unabhängig beraten. Ich betrachte die Informationsfreiheitsanfrage damit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235931/