Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.

Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln.

Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von

X Meldungen Hausärzte
X Meldungen Krankenhäuser
X Meldungen Impfzentren
X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige

wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzg…
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
Von
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Betreff
Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen [#236235]
Datum
26. Dezember 2021 06:41
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln. Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von X Meldungen Hausärzte X Meldungen Krankenhäuser X Meldungen Impfzentren X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236235/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen [#236235]
Datum
29. Januar 2022 10:30
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen“ vom 26.12.2021 (#236235) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236235/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das …
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
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AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen [#236235]
Datum
8. Februar 2022 09:04
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen“ vom 26.12.2021 (#236235) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236235/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das …
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
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Betreff
AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen [#236235]
Datum
18. Februar 2022 13:19
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen“ vom 26.12.2021 (#236235) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte Sie letztmalig freundlich daran erinnern, dass auch das Gesundheitsamt Gelsenkirchen an Recht und Gesetz gebunden ist und es keine optionale Sache ist, sich als Behörde an das IFG NRW zu halten. Das ist die letzte freundliche Erinnerung, die ich übersende. Alle guten Dinge sind ja bekanntlich drei. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass wenn Gesundheitsämter den Anschein machen sich zu weigern diese Daten transparent offenzulegen, damit nur die Argumentation von Impfgegnern befeuert wird, dass diese Daten aus "Gründen" geheim gehalten werden. Es ist also auch im Interesse der Gesundheitsämter maximale Transparenz bei den Sicherheitsdaten zu den Impfstoffen zu schaffen. Wieso eine solche Anfrage monatelang bei Ihnen liegen bleibt, ist für mich nicht verständlich. Wenn Sie meinen, es ist weniger Arbeit, meinen Antrag zu bearbeiten als sich mit der Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit in einem Aufsichtsverfahren auseinanderzusetzen oder mich dazu nötigen, meine Rechte verwaltungsgerichtlich durchzusetzen und sie sich lieber vor einem Richter erklären wollen, wieso meine Anfrage mit Untätigkeit beantwortet wird, dann können Sie gerne weiterhin meine Bürgerrechte mit Füßen treten und meinen Antrag ignorieren. Beschweren Sie sich aber nachher nicht über die Konsequenzen, die daraus entstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236235/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen“ [#236235]
Datum
6. März 2022 16:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236235/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesundheitsamt Gelsenkirchen nicht im gesetzlich verpflichtenden Zeitrahmen auf meinen Antrag reagiert hat, auch nach mehrfacher freundlicher Aufforderung zum Sachstand nicht reagiert und letztendlich auch nach einem Telefonat von meiner Seite ausgehend vom 25.02.2021, bei dem mir eine Rückmeldung in der ersten Märzwoche versprochen, aber ebenfalls nicht eingehalten wurde zu erkennen gibt, dass keinerlei Interesse besteht, sich an rechtsstaatliche Prinzipien und geltendes Recht bzgl. der Informationsfreiheitsrechte von Bürgern in NRW halten zu wollen. Man lässt mir daher leider keine andere Wahl, als die LDI um Vermittlung zu bitten. Es wäre darüber hinaus sicher nicht verkehrt, wenn man die Leitung des Gesundheitsamts Gelsenkirchen einmal ausführlich über ihre Infromationsfreiheitsrechtlichen Pflichten gegenüber Bürgern aufklären würde und dass ein solches Verhalten gegenüber einem Bürger wie es hier an den Tag gelegt wird kein gebührliches Verhalten für eine Behörde und seine Beamten ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236235.pdf Anfragenr: 236235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236235/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgende Daten liefern. Seit dem Anfang der Impfkampagne g…
Von
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Betreff
Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Gelsenkirchen [#236235]
Datum
7. März 2022 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgende Daten liefern. Seit dem Anfang der Impfkampagne gegen COVID - 19 Virus wurden in Gelsenkirchen sieben Fälle von Impfreaktionen gemeldet: 4 Fälle durch die Krankenhäuser 3 Fälle durch die Hausärzte Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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AZ: [geschwärzt] AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 6.3.2022 [#236235] Sehr [geschwärzt], die Informatione…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AZ: [geschwärzt] AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 6.3.2022 [#236235]
Datum
8. März 2022 12:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die Informationen wurden vollumfänglich erteilt, daher kann das Vermittlungsverfahren von meiner Seite aus erfolgreich abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Anfrage aus Düsseldorf, zu der ich leider kein Aktenzeichen vorliegen habe. Aber vielleicht können Sie ja innerhalb des Referats sich mit ihren Kolleg:innen kurzschließen, damit da nicht unnötiger Arbeitsaufwand aufläuft. Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihren Einsatz in meiner Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 236235 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]