Anzahl nicht-impffähiger Kinder in Betreuungseinrichtungen

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag!

Soweit ich weiß, wurde das Masernschutzgesetz damit begründet, dass man impfunfähige Kinder in Betreuungseinrichtungen vor Ansteckung mit Masern schützen möchte. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Kinder momentan in Hallenser Einrichtungen betreut werden und wieviele davon impfunfähig für MMR-Impfungen sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Für die Gesamtzahl der Betreuungen soll ich mich an den Fachbereich Bildung wenden. Das mache ich gleich:
https://fragdenstaat.de/a/294287

Es sollen irgendwelche Verfahren wegen Masernschutzgesetz anhängig sein. Das muss ja herauszukriegen sein:
https://fragdenstaat.de/a/294289

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag! Soweit ich weiß, wurde das Masernschutzgesetz damit begrün…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl nicht-impffähiger Kinder in Betreuungseinrichtungen [#291028]
Datum
26. Oktober 2023 01:16
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag! Soweit ich weiß, wurde das Masernschutzgesetz damit begründet, dass man impfunfähige Kinder in Betreuungseinrichtungen vor Ansteckung mit Masern schützen möchte. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Kinder momentan in Hallenser Einrichtungen betreut werden und wieviele davon impfunfähig für MMR-Impfungen sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291028/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich möchte an die Beantwortung meiner Anfrage vom 26.10.2023 „Anzahl nicht-impffähi…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl nicht-impffähiger Kinder in Betreuungseinrichtungen [#291028]
Datum
5. Dezember 2023 23:51
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte an die Beantwortung meiner Anfrage vom 26.10.2023 „Anzahl nicht-impffähiger Kinder in Betreuungseinrichtungen“ (#291028) erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> anbei senden wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage 291028 vom 25.10.2023…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl nicht-impffähiger Kinder in Betreuungseinrichtungen [#291028]
Datum
6. Dezember 2023 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei senden wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage 291028 vom 25.10.2023. Zusätzlich senden wir Ihnen das Schreiben auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Auskunft. Leider verstehe ich nicht, warum die Anzahl der nich…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl nicht-impffähiger Kinder in Betreuungseinrichtungen [#291028]
Datum
6. Dezember 2023 11:51
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Auskunft. Leider verstehe ich nicht, warum die Anzahl der nicht-impffähigen Kinder erst nach Abschluss bestimmter Verwaltungsverfahren genannt werden kann. Liegt diese Zahl dem Gesundheitsamt vor oder nicht? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>