Anzahl nicht-impffähiger Kinder in Betreuungseinrichtungen
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Guten Tag!
Soweit ich weiß, wurde das Masernschutzgesetz damit begründet, dass man impfunfähige Kinder in Betreuungseinrichtungen vor Ansteckung mit Masern schützen möchte. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Kinder momentan in Hallenser Einrichtungen betreut werden und wieviele davon impfunfähig für MMR-Impfungen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Für die Gesamtzahl der Betreuungen soll ich mich an den Fachbereich Bildung wenden. Das mache ich gleich:
https://fragdenstaat.de/a/294287
Es sollen irgendwelche Verfahren wegen Masernschutzgesetz anhängig sein. Das muss ja herauszukriegen sein:
https://fragdenstaat.de/a/294289
Antwort verspätet
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Datum26. Oktober 2023
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28. November 2023
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