Anzahl Notfallsanitäter

A) Die Anzahl der Notfallsanitäter welche bei der Stadt Stuttgart angestellt sind, aufgeteilt nach Feuerwache und Wachabteilung.

B) Die Anzahl der Notfallsanitäter welche sich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren, aufgeteilt nach Abteilung.

Sollten die Daten zu B nicht vorliegen, so bitte ich Sie mir mitzuteilen, weshalb diese Zusatzqualifikation dort nicht erfasst wird und daher auch in einsatztaktischen Überlegungen nicht berücksichtigt werden können.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A) Die Anzahl der Notfallsanitäter…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Notfallsanitäter [#295738]
Datum
29. Dezember 2023 01:13
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
A) Die Anzahl der Notfallsanitäter welche bei der Stadt Stuttgart angestellt sind, aufgeteilt nach Feuerwache und Wachabteilung. B) Die Anzahl der Notfallsanitäter welche sich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren, aufgeteilt nach Abteilung. Sollten die Daten zu B nicht vorliegen, so bitte ich Sie mir mitzuteilen, weshalb diese Zusatzqualifikation dort nicht erfasst wird und daher auch in einsatztaktischen Überlegungen nicht berücksichtigt werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295738/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre offenen Anträge # 286578 und # 295738 teilen wir I…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Anzahl Notfallsanitäter [#295738]
Datum
16. Januar 2024 14:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre offenen Anträge # 286578 und # 295738 teilen wir Ihnen abschließend mit, dass der Informationszugang nicht gewährt wird. Gemäß den vom Innenministerium veröffentlichten Anwendungshinweisen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 29.05.2020 erfolgt eine anonyme Bearbeitung nicht, weil weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 1 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden kann. Mit den von Ihnen gemachten Angaben zur Postanschrift („<< Adresse entfernt >>“ und „<< Adresse entfernt >>") liegen Anhaltspunkte vor, die auf eine unbekannte bzw. zweifelhafte Identität schließen lassen. Mit freundlichen Grüßen