Anzahl Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren, wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen in den vergangenen Jahren beim Fachbereich Ordnung der Stadt Krefeld durch Privatpersonen eingegangen sind und wie viele Verfahren infolge dessen eingeleitet wurden. Ferner bitte ich Sie um Auskunft, wie diese Verfahren endeten und wie hoch die daraus resultierenden, erhobenen Bußgelder sind und ob infolge dessen Eintragungen im Fahreignungsregister vorgenommen wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Ingo Ludwig
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
Ingo Ludwig
Betreff
Anzahl Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen [#302861]
Datum
12. März 2024 11:35
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, mich würde interessieren, wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen in den vergangenen Jahren beim Fachbereich Ordnung der Stadt Krefeld durch Privatpersonen eingegangen sind und wie viele Verfahren infolge dessen eingeleitet wurden. Ferner bitte ich Sie um Auskunft, wie diese Verfahren endeten und wie hoch die daraus resultierenden, erhobenen Bußgelder sind und ob infolge dessen Eintragungen im Fahreignungsregister vorgenommen wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Ludwig Anfragenr: 302861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302861/ Postanschrift Ingo Ludwig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Ludwig

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Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Informationsfreiheitsgesetz NRW: Irrläufer **Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung** **— Az. 3930 IFG NRW 1…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz NRW: Irrläufer
Datum
14. März 2024 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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105 Bytes


**Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung** **— Az. 3930 IFG NRW 1/2024 —** **Informationsfreiheitsgesetz NRW** **hier:**** Irrläufer** **Bezug:**** Ihre E-Mail vom 12.03.2024, 11:35 h** Sehr geehrter Herr Ludwig, Sie haben Ihren nachstehenden Antrag irrtümlich an den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, der Stadt Krefeld und nicht, wie von Ihnen beabsichtigt, an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung ( https://www.krefeld.de/de/organisation/32-ordnung/ ) gesendet. Von einer Weiterleitung habe ich abgesehen und bitte Sie, Ihren Antrag an die E-Mail-Adresse <<Name und E-Mail-Adresse>> zu senden. Mit freundlichem Gruß