Anzahl Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchung 2022

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

gem. § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Kraftfahrzeuge regelmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.

Verstöße hiergegen stellen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist das Landratsamt Böblingen als Zulassungsbehörde zuständig.

Es wird gebeten mitzuteilen, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarn- und Bußgeldverfahren) im zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Böblingen im Jahr 2022 wegen Verstößen gegen die Vorführpflicht zur Hauptuntersuchung eingeleitet worden sind.

Bei der Darstellung der Datensätze wird um Aufschlüsselung der einzelnen in Frage kommenden Tatbestände jeweils pro Monat gebeten. Im einzelnen handelt es sich um die unter nachfolgend aufgeführten Tatbestandsnummern erfassten Verstöße:
329101, 329107, 329113, 329119, 329601, 329607, 329610.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, gem. § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Kraftf…
An Landratsamt Böblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchung 2022 [#272065]
Datum
4. März 2023 12:48
An
Landratsamt Böblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, gem. § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Kraftfahrzeuge regelmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Verstöße hiergegen stellen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist das Landratsamt Böblingen als Zulassungsbehörde zuständig. Es wird gebeten mitzuteilen, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarn- und Bußgeldverfahren) im zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Böblingen im Jahr 2022 wegen Verstößen gegen die Vorführpflicht zur Hauptuntersuchung eingeleitet worden sind. Bei der Darstellung der Datensätze wird um Aufschlüsselung der einzelnen in Frage kommenden Tatbestände jeweils pro Monat gebeten. Im einzelnen handelt es sich um die unter nachfolgend aufgeführten Tatbestandsnummern erfassten Verstöße: 329101, 329107, 329113, 329119, 329601, 329607, 329610. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/272065/upload/69a16c16ecd97ccfeb07fdc7a0f597f2f0b031ea/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landratsamt Böblingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04.03.2023, die dem Landratsamt Böblin…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
AW: Anzahl Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchung 2022 [#272065]
Datum
22. März 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04.03.2023, die dem Landratsamt Böblingen am 06.03.2023 über die Plattform „FragDenStaat.de“ zugegangen ist. Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit den Zugang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen sodann mitteilen, ob und inwieweit Ihrem Antrag entsprochen werden kann. Wir werden zudem den anfallenden Verwaltungsaufwand zur Beantwortung Ihrer Anfrage beziffern. Sollten in Ihrem Fall Kosten entstehen, so werden wir Sie hierüber vorab und gesondert informieren. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der gesetzlichen Fristen zu bearbeiten. Sollte sich aus den abgefragten Informationen ein erhöhter Verwaltungsaufwand ergeben, so ist eine Verbescheidung Ihres Begehrens innerhalb der Regelfrist von einem Monat nicht zu erzielen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Böblingen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer u.a. Anfrage vom 04.03.2023 erhalten Sie nachfolgend die A…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
AW: Anzahl Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchung 2022 [#272065]
Datum
4. April 2023 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer u.a. Anfrage vom 04.03.2023 erhalten Sie nachfolgend die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarnungs- und Bußgeldverfahren), die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Böblingen im Jahr 2022 wegen Verstößen gegen die Vorführpflicht zur Hauptuntersuchung eingeleitet worden sind. Eine Aufschlüsselung der jeweiligen Tatbestände in einzelne Monate steht nicht zur Verfügung, weshalb Sie die Daten bitte als Jahreszahlen verstehen: Tatbestands-Nr. Anzahl 329101 3 329107 3 329113 359 329119 584 329601 4 329607 1 329610 306 Anzahl gesamt 1.260 Die Auskunft ist nicht gebührenpflichtig. Es fallen hierdurch keine Kosten für Sie an. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Böblingen
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Versand der vorigen Nachricht wurde festgestellt, dass die Forma…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
AW: Anzahl Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchung 2022 [#272065]
Datum
4. April 2023 10:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Versand der vorigen Nachricht wurde festgestellt, dass die Formatierung des Textes geändert wurde, weshalb eine übersichtliche Zuordnung der Tatbestandsnummer zur Anzahl der Verfahren nicht mehr gewährleistet war. Aus diesem Grund erhalten Sie im Nachgang die Aufstellung im Anhang. Ich bitte Sie dieses Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Böblingen
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Versand der vorigen Nachricht wurde festgestellt, dass die Forma…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
AW: Anzahl Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchung 2022 [#272065]
Datum
4. April 2023 10:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Versand der vorigen Nachricht wurde festgestellt, dass die Formatierung des Textes geändert wurde, weshalb eine übersichtliche Zuordnung der Tatbestandsnummer zur Anzahl der Verfahren nicht mehr gewährleistet war. Aus diesem Grund erhalten Sie im Nachgang die Aufstellung im Anhang. Ich bitte Sie dieses Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen