Anzahl Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchung 2022
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
gem. § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Kraftfahrzeuge regelmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
Verstöße hiergegen stellen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist das Landratsamt Böblingen als Zulassungsbehörde zuständig.
Es wird gebeten mitzuteilen, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarn- und Bußgeldverfahren) im zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Böblingen im Jahr 2022 wegen Verstößen gegen die Vorführpflicht zur Hauptuntersuchung eingeleitet worden sind.
Bei der Darstellung der Datensätze wird um Aufschlüsselung der einzelnen in Frage kommenden Tatbestände jeweils pro Monat gebeten. Im einzelnen handelt es sich um die unter nachfolgend aufgeführten Tatbestandsnummern erfassten Verstöße:
329101, 329107, 329113, 329119, 329601, 329607, 329610.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. März 2023
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12. April 2023
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