Anzahl Pilzvergiftungen

Auskunft zu Pilzvergiftungen der letzten 5 Jahre einschließlich 2017:

Wie viele Personen waren betroffen?
Wie viele Vergiftungen mit tödlichem Ausgang/mit Genesung wurden protokolliert?
Welche Pilze lösten die häufigsten Vergiftungen aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2017
  • Frist
    14. November 2017
  • Ein:e Follower:in
Eva-Maria Stepinski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft zu Pilz…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Eva-Maria Stepinski
Betreff
Anzahl Pilzvergiftungen [#24897]
Datum
12. Oktober 2017 23:31
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu Pilzvergiftungen der letzten 5 Jahre einschließlich 2017: Wie viele Personen waren betroffen? Wie viele Vergiftungen mit tödlichem Ausgang/mit Genesung wurden protokolliert? Welche Pilze lösten die häufigsten Vergiftungen aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Eva-Maria Stepinski <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Eva-Maria Stepinski
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte Frau Stepinski, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Anzahl Pilzvergiftungen [#24897]
Datum
17. Oktober 2017 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stepinski, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Oktober 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30171 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte Frau Stepinksi, Sie haben mit E-Mail vom 12. Oktober 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30171) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG Bescheid: Anzahl Pilzvergiftungen [#24897] (Az.: A-IR/1110100-IF30171)
Datum
16. November 2017 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Krankenhausdiagnosestatistik_Toxische_Pilze_2011-2015.xlsx
12,3 KB
Todesursachenstatistik_2011-2015.xlsx
12,1 KB
Sehr geehrte Frau Stepinksi, Sie haben mit E-Mail vom 12. Oktober 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30171) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Auskunft zu Pilzvergiftungen der letzten 5 Jahre einschließlich 2017: Wie viele Personen waren betroffen? Wie viele Vergiftungen mit tödlichem Ausgang/mit Genesung wurden protokolliert? Welche Pilze lösten die häufigsten Vergiftungen aus? Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung kann ich Ihnen hierzu folgendes mitteilen: Daten zu Pilzvergiftungen kann das Statistische Bundesamt im Rahmen der Todesursachenstatistik und der Krankenhausdiagnosestatistik anbieten. Aktuell liegen die Daten bis einschließlich des Berichtsjahres 2015 vor. Beide Datensätze habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Die Todesursachenstatistik liefert die Daten der Personen, die an einer Pilzvergiftung verstorben sind. Die Krankenhausdiagnosestatistik enthält die Daten der Personen, die wegen einer Pilzvergiftung im Krankenhaus vollstationär behandelt wurden. Bei den Daten beider genannter Statistiken kann es zu Überschneidungen kommen, wenn ein Patient, der im Krankenhaus behandelt wurde, in Folge seiner Pilzvergiftung letztlich verstirbt. Keine Informationen hat das Statistische Bundesamt über Patienten, die zwar eine Pilzvergiftung haben, aber nur im ambulanten Bereich (beim Hausarzt oder im Krankenhaus) behandelt wurden, da die Vergiftung nicht so schwer war. Diese ambulant behandelten Vergiftungen werden im Rahmen der amtlichen Statistik weder registriert, noch wird der Genesungsprozess verfolgt. Im Hinblick auf die die Vergiftungen auslösenden Pilze liegen uns leider keine Informationen vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen