Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten

Anfrage an: Polizei Berlin

- die Anzahl der Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Jahre 2021, 2022 und Januar - Juni 2023, aufgeschlüsselt nach Monat, Bezirk, Ordnungswidrigkeit und Bearbeitungsstand.
- die Anzahl *eingegangener* Anzeigen und die Anzahl daraus *eingeleiteter* Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die …
An Polizei Berlin Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten [#288908]
Datum
22. September 2023 21:03
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Jahre 2021, 2022 und Januar - Juni 2023, aufgeschlüsselt nach Monat, Bezirk, Ordnungswidrigkeit und Bearbeitungsstand. - die Anzahl *eingegangener* Anzeigen und die Anzahl daraus *eingeleiteter* Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 288908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288908/
Mit freundlichen Grüßen Christian Roux (Changing Cities)
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Guten Tag, die Bestätigung, dass Changing Cities e.V. ein gemeinnütziger Verein ist, kann auf folgender Seite ein…
An Polizei Berlin Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
AW: Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten [#288908]
Datum
22. September 2023 21:04
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Bestätigung, dass Changing Cities e.V. ein gemeinnütziger Verein ist, kann auf folgender Seite eingesehen werden https://changing-cities.org/engagement/spenden/ Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 288908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288908/

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Roux, ein gleichlautender Antrag liegt mir bereits vom Verein Changing Cities e.V. vor. Der…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten [#288908]
Datum
29. September 2023 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Roux, ein gleichlautender Antrag liegt mir bereits vom Verein Changing Cities e.V. vor. Der Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid ist durch das zuständige Finanzamt für die Einrichtung ausgestellt worden und weist nach, dass die Einrichtung auf Gemeinnützigkeit überprüft wurde. Der Bescheid gilt nicht für deren Vereinsmitglieder. Eine Anfrage bei Changing Cities e. V. ergab, dass Sie kein Mitarbeitender von Changing Cities e.V. sind sondern Mitglied. Eine gebührenfreie Auskunft an Sie kann aus den genannten Gründen nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen