Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten

- die Anzahl der Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Jahre 2021 und 2023, aufgeschlüsselt nach Monat, Bezirk und Ordnungswidrigkeit und Bearbeitungsstand
- die Anzahl *eingegangener* Anzeigen und die Anzahl eingeleiteter Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

Hintergrund: Ich möchte erfahren, wie viele der privaten Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet wurden, und wie viele Anzeigen nicht bearbeitet wurden.

https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/anzeigenerstattung/

"In der Bußgeldstelle werden die Eingänge mit jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen geprüft und nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob aufgrund der Anzeigen jeweils ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Im Jahresverlauf schwanken sowohl die Anzeigenzahlen als auch die zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Ressourcen."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die …
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten [#283564]
Datum
10. Juli 2023 09:12
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Jahre 2021 und 2023, aufgeschlüsselt nach Monat, Bezirk und Ordnungswidrigkeit und Bearbeitungsstand - die Anzahl *eingegangener* Anzeigen und die Anzahl eingeleiteter Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Hintergrund: Ich möchte erfahren, wie viele der privaten Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet wurden, und wie viele Anzeigen nicht bearbeitet wurden. https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/anzeigenerstattung/ "In der Bußgeldstelle werden die Eingänge mit jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen geprüft und nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob aufgrund der Anzeigen jeweils ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Im Jahresverlauf schwanken sowohl die Anzeigenzahlen als auch die zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Ressourcen."
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283564/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfo…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: [extern] Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten [#283564]
Datum
10. Juli 2023 09:37
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann. Die Angabe ist erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Eine Auskunftserteilung nach dem IFG ist gebührenpflichtig, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 7. August 2023 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Adresse lautet: [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: …
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten [#283564]
Datum
10. Juli 2023 09:49
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Adresse lautet: [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 283564 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in meiner ursprünglichen Anfrage schrieb ich irrtümlich von den Jahren 2021 und 2023, ich meinte die J…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Anzahl privater Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten [#283564]
Datum
10. Juli 2023 10:47
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in meiner ursprünglichen Anfrage schrieb ich irrtümlich von den Jahren 2021 und 2023, ich meinte die Jahre 2021 und 2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283564/
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564]
Datum
24. Juli 2023 12:04
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stelle meine Anfrage im Namen von Changing Cities e.V. Im Anhang sende ich Ihnen eine Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - ifg-vollmacht-anzahl-privater-anzeigen-zu-verkehrsordnungswidrigkeiten.pdf Anfragenr: 283564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283564/
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564]
Datum
25. Juli 2023 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich weise darauf hin, dass bzgl. Ihres Antrages vom 10. Juli 2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bereits ein Schreiben vom 12. Juli 2023 an die von Ihnen angegebene Privatanschrift abgesandt wurde und Bitte um entsprechende Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] Guten Tag, ich halte weiterhin an me…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564]
Datum
31. August 2023 09:28
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte weiterhin an meiner Anfrage fest. Bitte bestätigen Sie mir, dass keine Kosten anfallen. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand meiner Anfrage mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283564/
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
AW: [extern] AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] zu IFG 91.23 , Antrag vo…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] zu IFG 91.23 , Antrag vom 10. Juli 2023, Mein Schreiben vom 12. Juli 2023
Datum
20. September 2023 11:06
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Wahrnehmung Ihres Informationsrechts (Akteneinsicht oder Aktenauskunft) ist gebührenpflichtig. Rechtsgrundlage für die Gebühr ist § 16 IFG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG). Somit ist eine gebührenpflichtige Auskunft an Sie möglich. Gemäß § 3 Abs1 IFG hat jeder Mensch nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf Akteneinsicht, die Bestätigung einer Eigenschaft als Vereinsmitglied ist somit nicht notwendig. Zu den für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten verweise ich abermals auf mein Schreiben vom 12. Juli 2023, welches auf Nachfrage an Ihre Anschrift versandt wurde, sowie meine E-Mail vom 25. Juli 2023. Sich zu meinem Schreiben bis zu der genannten Frist zu äußern hatten weder Sie noch Changing Cities e.V. Gebrauch gemacht, sodass der Vorgang wie angekündigt nicht weiter bearbeitet wurde. Auf Nachfrage teilte Changing Cities e.V. mit, dass Sie dort kein Mitarbeitender sind. Changing Cities e.V. bestätigte, dass dort die Antragsmodalitäten bekannt sind, sofern dieser in seiner Eigenschaft einen Antrag stellt und der Zweck der Informationsanfrage entsprechend zugerechnet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [extern] AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] zu IFG 91.23 , Antrag vo…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] zu IFG 91.23 , Antrag vom 10. Juli 2023, Mein Schreiben vom 12. Juli 2023 [#283564]
Datum
21. September 2023 21:48
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, als gemeinnütziger Verein sind wir gemäß VGebO §2 Absatz 4 von der Zahlung von Gebühren bei Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz befreit. Ich bitte Sie darum uns die angeforderten Information gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen können Sie auch gerne an [geschwärzt] in digitaler Form senden. Alternativ ist die Zusendung postalisch möglich wobei aus Gründen der Nachhaltigkeit eine digitale Zustellung bevorzug wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 283564 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
AW: [extern] AW: [extern] AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] zu IFG 91.2…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#283564] zu IFG 91.23 , Antrag vom 10. Juli 2023, Mein Schreiben vom 12. Juli 2023 [#283564]
Datum
22. September 2023 08:32
Status
Warte auf Antwort
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8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf die, an den Antragsteller gerichtete Schreiben. Herr << Antragsteller:in >> hatte einen Antrag als Privatperson gestellt und auch auf Nachfrage seine private Anschrift übermittelt. Weiterhin hat sich weder Herr << Antragsteller:in >> noch << Adresse entfernt >> zu der erfolgten Anhörung entsprechend fristgerecht geäußert. Herr << Antragsteller:in >> begehrte nach der Äußerungsfrist eine kostenfreie Auskunft, da dies an ihn nicht möglich ist, wird sein Antrag nicht weiter bearbeitet. Von hier aus wurde bei << Adresse entfernt >> angefragt ob es sich bei Herrn << Antragsteller:in >> ggf. um einen Mitarbeitenden handelt. Es wurde bestätigt, dass Herr << Antragsteller:in >> kein Mitarbeitender ist. Zudem wurden von hier aus die Antragsmodalitäten und ggf. die Möglichkeit einer Kostenbefreiung für << Adresse entfernt >> mitgeteilt, von daher führt Ihre Antwort und Ihre Ausführungen über den Account von Herrn << Antragsteller:in >> zu Unverständnis. Ich nehme an, dass es bei << Adresse entfernt >> Kommunikationsprobleme gibt, aus diesem Grund schreibe ich Herrn Roux über die von ihm genannte E-Mail Adresse an. Mit freundlichen Grüßen

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Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen