Anzahl privater Grundeigentümer im Land Brandenburg?

Angaben zur Anzahle der privaten Grundeigentümer (bzw. Eigentümer-Gemeinschaften), also natürliche Personen, im Land Brandenburg?

Bitte, wenn es ohne größeren Aufwand möglich ist, nur die Eigentümer von mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken und auch von unbebauten aber im Innenbereich liegende Grundstücke zählen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2013
  • Frist
    31. Oktober 2013
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Thomas Budich
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
Thomas Budich
Betreff
Anzahl privater Grundeigentümer im Land Brandenburg?
Datum
29. September 2013 11:17
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Angaben zur Anzahle der privaten Grundeigentümer (bzw. Eigentümer-Gemeinschaften), also natürliche Personen, im Land Brandenburg? Bitte, wenn es ohne größeren Aufwand möglich ist, nur die Eigentümer von mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken und auch von unbebauten aber im Innenbereich liegende Grundstücke zählen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thomas Budich
Mit freundlichen Grüßen Thomas Budich
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrter Herr Budich, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 29.9.2013 in der Staatskanzlei de…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Anzahl privater Grundeigentümer im Land Brandenburg?
Datum
17. Oktober 2013 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Budich, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 29.9.2013 in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Ich habe Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das Ministerium der Justiz, <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Freundliche Grüße Im Auftrag Bernhard Reichenstein ___________________________________ Staatskanzlei des Landes Brandenburg Referat 12, Organisation, Innerer Dienst, IT Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331/866-1218 Fax: 0331/866-1215
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Teil-Antwort / Verweis auf Statistik...
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Teil-Antwort / Verweis auf Statistik...
Datum
22. Oktober 2013
Status
Anfrage abgeschlossen

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ergänzung LINK
Datum
28. Oktober 2013
Status
Anfrage abgeschlossen