Anzahl Quer- und Seiteneinsteiger*innen im Lehramt

Ich würde gerne Informationen darüber erhalten, wie viele Quer- bzw. Seiteneinsteiger*innen im Lehramt in den einzelnen Bundesländern derzeit tätig sind. Besonders interessiere ich mich für die Bundesländer Sachsen und Niedersachsen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn ich diesbezüglich konkrete Zahlen bekommen könnte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne Informationen darüber…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Quer- und Seiteneinsteiger*innen im Lehramt [#267340]
Datum
9. Januar 2023 11:08
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne Informationen darüber erhalten, wie viele Quer- bzw. Seiteneinsteiger*innen im Lehramt in den einzelnen Bundesländern derzeit tätig sind. Besonders interessiere ich mich für die Bundesländer Sachsen und Niedersachsen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn ich diesbezüglich konkrete Zahlen bekommen könnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267340/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 9. Januar 2023 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinema…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 9. Januar 2023
Datum
9. Januar 2023 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324-18501/9(2023) Berlin, den 09.01.2023 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09. Januar 2023 [#267340] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 09. Januar 2023 auf Informationszugang zum Thema derzeitige Anzahl der "Quer- bzw. Seiteneinsteiger*innen im Lehramt in den einzelnen Bundesländern". Diesem Auskunftsbegehren kann ich nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland die Länder für den Einsatz personeller Ressourcen in den Schulen des jeweiligen Landes verantwortlich zeichnen. Ihre Frage, wie viele Quer- und Seiteneinsteiger derzeit im Schuldienst beschäftigt sind, müssen Sie daher bitte an die Länder richten. Da Sie sich insbesondere für die Zahlen in den Ländern Sachsen und Niedersachsen interessieren, müssten Sie Ihre Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Carolaplatz 1, 01097 Dresden bzw. an das Niedersächsische Kultusministerium, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover richten. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen