Anzahl rechtswidriger Inhaftnahme von ausreisepflichtigen Menschen in Nordrhein-Westfalen

- Die Anzahl der Gerichtsprozesse in Nordrhein-Westfalen betreffend die Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft gem. § 62 AufenthG und Ausreisegewahrsam gem. § 62b AufenthG im Zeitraum 01.01.2021-29.12.2022
- Eine Statistik, wie viele dieser Prozesse eine rechtswidrige Inhaftnahme bejaht haben.
- Sofern Erkenntnisse darüber vorliegen, die Anzahl an Tagen, die ausreisepflichtige Menschen in NRW in dem o.g. Zeitraum rechtswidrig in Haft verbracht haben.

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  • Datum
    29. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Fabian Albrecht
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Albrecht
Betreff
Anzahl rechtswidriger Inhaftnahme von ausreisepflichtigen Menschen in Nordrhein-Westfalen [#266515]
Datum
29. Dezember 2022 16:26
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anzahl der Gerichtsprozesse in Nordrhein-Westfalen betreffend die Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft gem. § 62 AufenthG und Ausreisegewahrsam gem. § 62b AufenthG im Zeitraum 01.01.2021-29.12.2022 - Eine Statistik, wie viele dieser Prozesse eine rechtswidrige Inhaftnahme bejaht haben. - Sofern Erkenntnisse darüber vorliegen, die Anzahl an Tagen, die ausreisepflichtige Menschen in NRW in dem o.g. Zeitraum rechtswidrig in Haft verbracht haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht Anfragenr: 266515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266515/ Postanschrift Fabian Albrecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 1451 E - Z. 50/22 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
6. Januar 2023 08:52
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 50/22 Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451 E - Z. 50/22 Mit freundlichen G…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
26. Januar 2023 16:06
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-01-01merkblattdsgvo.pdf
114,3 KB
1451 E - Z. 50/22 Mit freundlichen Grüßen