Anzahl Schokotickets

- Anzahl der Schüler:innen in Ratingen, die ein sogenanntes "Schokoticket" bekommen
- Kosten, die die Stadt Ratingen für diese Tickets per anno aufzubringen hat
- die Anzahl aller Schüler:innen in Ratingen an weiterführenden Schulen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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Christoph Mause
Christoph Mause (BLUNA CONNECTION)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Christoph Mause (BLUNA CONNECTION)
Betreff
Anzahl Schokotickets [#258146]
Datum
1. September 2022 08:30
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Schüler:innen in Ratingen, die ein sogenanntes "Schokoticket" bekommen - Kosten, die die Stadt Ratingen für diese Tickets per anno aufzubringen hat - die Anzahl aller Schüler:innen in Ratingen an weiterführenden Schulen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Mause Anfragenr: 258146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258146/ Postanschrift Christoph Mause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Mause (BLUNA CONNECTION)
Kommunalverwaltung Ratingen
01.12-Mö Sehr geehrter Herr Mause, Ihr Anliegen ist im Büro des Bürgermeisters eingegangen und wurde unter der …
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
WG: Anzahl Schokotickets [#258146]
Datum
2. September 2022 09:15
Status
Warte auf Antwort
01.12-Mö Sehr geehrter Herr Mause, Ihr Anliegen ist im Büro des Bürgermeisters eingegangen und wurde unter der Nr. 136/2022 in das Beschwerdemanagementsystem aufgenommen. Im Auftrag des Bürgermeisters habe ich Ihr Anliegen mit der Bitte um Erledigung an das Amt für Soziales, Wohnen und Integration weitergeleitet. Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie weitere Fragen haben, geben Sie bitte die o.g. Wiedervorlage-Nr. an. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mause
Christoph Mause (BLUNA CONNECTION)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schokotickets“ vom 01.09.2022 (#258146)…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Christoph Mause (BLUNA CONNECTION)
Betreff
AW: WG: Anzahl Schokotickets [#258146]
Datum
5. Oktober 2022 02:14
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schokotickets“ vom 01.09.2022 (#258146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Mause
Kommunalverwaltung Ratingen
01.12-Mö Sehr geehrter Herr Mause, ich habe Ihre Anfrage erneut an das Amt für Schulverwaltung und Sport weiter…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: WG: Anzahl Schokotickets [#258146], Wiedervorlage Nr. 136/2022
Datum
5. Oktober 2022 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
01.12-Mö Sehr geehrter Herr Mause, ich habe Ihre Anfrage erneut an das Amt für Schulverwaltung und Sport weitergeleitet und um schnellstmögliche Beantwortung gebeten. Ich hoffe, dass Sie von dort bald eine Auskunft erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrter Herr Mause, ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Leider haben sich Urlaubs- und Krank…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: WG: Anzahl Schokotickets [#258146]
Datum
17. Oktober 2022 15:29
Status
Sehr geehrter Herr Mause, ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Leider haben sich Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten hier im Amt für SCHULVERWALTUNG- UND SPORT sehr ungünstig überschnitten. Gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: - Anzahl der Schüler:innen in Ratingen, die ein sogenanntes "Schokoticket" bekommen: 922 Schülerinnen und Schüler ; Stand 09/2022 - Kosten, die die Stadt Ratingen für diese Tickets per anno aufzubringen hat: rd. 560.000€ pro Jahr; Stand 09/2022 - die Anzahl aller Schüler:innen in Ratingen an weiterführenden Schulen: 4.411 (gemäß der amtl. Schulstatistik des SJ 21/22; die zum SJ 22/23 wird erst im Oktober 22 erhoben). Mit freundlichen Grüßen