Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen

(gerne in tabellarischer Form)

1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die reine Anzahl/Gesamthöhe jeweils keine personenbezogenen Daten sind und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt.

Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können. So werden beispielsweise im Bayerischen StMAS die Zahlen zu 2. ohnehin erfasst, siehe letzte Antwort auf diese Anfrage aus dem Bayerischen Landtag:
http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0003489.pdf?fbclid=IwAR1ezFf3Dc4kQG0uq51SNv_jXUrHXq26TI8C0HgKy9hcW0m1n4Fq8UnZuJU

(Diese Tabelle ist auch Beispiel, in welcher Form die tabellarische Antwort mit Aufschlüsselung nach Trägern der Beratungsstellen erfolgen könnte)

Ferner weise ich darauf hin, dass ich gleichlautende Anfragen bei allen entsprechenden Ministerien der anderen Bundesländern gestellt habe/stellen werde, womit natürlich auffallen würde, insofern die Informationsfreiheit in unterschiedlichen Ministerien unterschiedlich gehandhabt wird.

Ferner wird nach diesseitigem Kenntnisstand wenigstens in einigen Bundesländern nur die Anzahl der Konfliktberatungen erfasst, nicht die Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine, wobei es eventuell auch den umgekehrten Fall gibt. Falls dieses bei Ihnen so sein sollte, genügen entsprechend Angaben nur zu 1 oder 2 mit entsprechendem Hinweis, dass das andere nicht erfasst wird. Dies gilt in gleicher Weise für 3 oder 4, falls nur die eine Größe Ihrerseits erfasst wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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Florian Kren
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (gerne in tabellari…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Florian Kren
Betreff
Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen [#246009]
Datum
10. April 2022 08:00
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(gerne in tabellarischer Form) 1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). 2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). 3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). 4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die reine Anzahl/Gesamthöhe jeweils keine personenbezogenen Daten sind und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt. Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können. So werden beispielsweise im Bayerischen StMAS die Zahlen zu 2. ohnehin erfasst, siehe letzte Antwort auf diese Anfrage aus dem Bayerischen Landtag: http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0003489.pdf?fbclid=IwAR1ezFf3Dc4kQG0uq51SNv_jXUrHXq26TI8C0HgKy9hcW0m1n4Fq8UnZuJU (Diese Tabelle ist auch Beispiel, in welcher Form die tabellarische Antwort mit Aufschlüsselung nach Trägern der Beratungsstellen erfolgen könnte) Ferner weise ich darauf hin, dass ich gleichlautende Anfragen bei allen entsprechenden Ministerien der anderen Bundesländern gestellt habe/stellen werde, womit natürlich auffallen würde, insofern die Informationsfreiheit in unterschiedlichen Ministerien unterschiedlich gehandhabt wird. Ferner wird nach diesseitigem Kenntnisstand wenigstens in einigen Bundesländern nur die Anzahl der Konfliktberatungen erfasst, nicht die Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine, wobei es eventuell auch den umgekehrten Fall gibt. Falls dieses bei Ihnen so sein sollte, genügen entsprechend Angaben nur zu 1 oder 2 mit entsprechendem Hinweis, dass das andere nicht erfasst wird. Dies gilt in gleicher Weise für 3 oder 4, falls nur die eine Größe Ihrerseits erfasst wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Kren Anfragenr: 246009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246009/ Postanschrift Florian Kren << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Kren
Florian Kren
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und …
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Florian Kren
Betreff
AW: Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen [#246009]
Datum
16. Mai 2022 18:37
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen“ vom 10.04.2022 (#246009) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Kren

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Florian Kren
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und …
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Florian Kren
Betreff
AW: Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen [#246009]
Datum
16. September 2022 12:27
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen“ vom 10.04.2022 (#246009) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 127 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Kren