Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen

(gerne in tabellarischer Form)

1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die reine Anzahl/Gesamthöhe jeweils keine personenbezogenen Daten sind und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt.

Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können. So werden beispielsweise im Bayerischen StMAS die Zahlen zu 2. ohnehin erfasst, siehe letzte Antwort auf diese Anfrage aus dem Bayerischen Landtag:
http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0003489.pdf?fbclid=IwAR1ezFf3Dc4kQG0uq51SNv_jXUrHXq26TI8C0HgKy9hcW0m1n4Fq8UnZuJU

(Diese Tabelle ist auch Beispiel, in welcher Form die tabellarische Antwort mit Aufschlüsselung nach Trägern der Beratungsstellen erfolgen könnte)

Ferner weise ich darauf hin, dass ich gleichlautende Anfragen bei allen entsprechenden Ministerien der anderen Bundesländern gestellt habe/stellen werde, womit natürlich auffallen würde, insofern die Informationsfreiheit in unterschiedlichen Ministerien unterschiedlich gehandhabt wird.

Ferner wird nach diesseitigem Kenntnisstand wenigstens in einigen Bundesländern nur die Anzahl der Konfliktberatungen erfasst, nicht die Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine, wobei es eventuell auch den umgekehrten Fall gibt. Falls dieses bei Ihnen so sein sollte, genügen entsprechend Angaben nur zu 1 oder 2 mit entsprechendem Hinweis, dass das andere nicht erfasst wird. Dies gilt in gleicher Weise für 3 oder 4, falls nur die eine Größe Ihrerseits erfasst wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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Florian Kren
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (gerne in tabe…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
Florian Kren
Betreff
Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen [#246010]
Datum
10. April 2022 08:02
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(gerne in tabellarischer Form) 1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). 2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). 3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). 4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die reine Anzahl/Gesamthöhe jeweils keine personenbezogenen Daten sind und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt. Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können. So werden beispielsweise im Bayerischen StMAS die Zahlen zu 2. ohnehin erfasst, siehe letzte Antwort auf diese Anfrage aus dem Bayerischen Landtag: http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0003489.pdf?fbclid=IwAR1ezFf3Dc4kQG0uq51SNv_jXUrHXq26TI8C0HgKy9hcW0m1n4Fq8UnZuJU (Diese Tabelle ist auch Beispiel, in welcher Form die tabellarische Antwort mit Aufschlüsselung nach Trägern der Beratungsstellen erfolgen könnte) Ferner weise ich darauf hin, dass ich gleichlautende Anfragen bei allen entsprechenden Ministerien der anderen Bundesländern gestellt habe/stellen werde, womit natürlich auffallen würde, insofern die Informationsfreiheit in unterschiedlichen Ministerien unterschiedlich gehandhabt wird. Ferner wird nach diesseitigem Kenntnisstand wenigstens in einigen Bundesländern nur die Anzahl der Konfliktberatungen erfasst, nicht die Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine, wobei es eventuell auch den umgekehrten Fall gibt. Falls dieses bei Ihnen so sein sollte, genügen entsprechend Angaben nur zu 1 oder 2 mit entsprechendem Hinweis, dass das andere nicht erfasst wird. Dies gilt in gleicher Weise für 3 oder 4, falls nur die eine Größe Ihrerseits erfasst wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Kren Anfragenr: 246010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246010/ Postanschrift Florian Kren << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Kren
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kren, gerne bestaetige ich Ihnen den Empfang der u.a. E-Mail. Mit freundlichen Gruessen Im Au…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen [#246010]
Datum
14. April 2022 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kren, gerne bestaetige ich Ihnen den Empfang der u.a. E-Mail. Mit freundlichen Gruessen Im Auftrag

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Sehr geehrter Herr Kren, auf Ihren Antrag auf Information…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz
Datum
20. April 2022 10:45
Status
Sehr geehrter Herr Kren, auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 10.04.2022 übersende ich Ihnen die geforderten Auskünfte wie gewünscht elektronisch. Mit freundlichen Grüßen