Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen

1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar) sowie die Anzahl der Konfliktberatungen in diesem Zeitraum.
2. Die Anzahl der im Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar).
3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG vom Bundesland die Kosten erstattet wurden für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar).

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich bei keiner der angefragten Zahlen um personenbezogenen Daten handelt – womit eine Ausnahme aufgrund § 5 IFG nicht vorliegen kann – und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt – womit eine Ausnahme aufgrund § 3 IFG nicht vorliegen kann.

Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Maike Dorn
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der in Ihrem Bundes…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Maike Dorn
Betreff
Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen [#292268]
Datum
14. November 2023 15:19
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar) sowie die Anzahl der Konfliktberatungen in diesem Zeitraum. 2. Die Anzahl der im Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar). 3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG vom Bundesland die Kosten erstattet wurden für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich bei keiner der angefragten Zahlen um personenbezogenen Daten handelt – womit eine Ausnahme aufgrund § 5 IFG nicht vorliegen kann – und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt – womit eine Ausnahme aufgrund § 3 IFG nicht vorliegen kann. Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maike Dorn Anfragenr: 292268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292268/ Postanschrift Maike Dorn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maike Dorn

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrte Frau Dorn, vielen Dank für Ihre Nachricht. 1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 …
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
AW: Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen [#292268]
Datum
30. November 2023 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dorn, vielen Dank für Ihre Nachricht. 1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar) sowie die Anzahl der Konfliktberatungen in diesem Zeitraum. Die Anzahl der Beratungsbescheinigungen gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG wird nicht erfasst. 2. Die Anzahl der im Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar). 2022 – 12.007 Beratungen nach § 5 SchKG 2023 – diese Zahlen liegen noch nicht vor Es wird drauf hingewiesen, dass sich aus diesen Zahlen weder auf die Anzahl der ausgestellten Beratungsbescheinigungen noch auf die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche schließen lässt. 3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG vom Bundesland die Kosten erstattet wurden für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar). 2022 – 6.771 Erstattungsfälle 2023 – 4.723 Erstattungsfälle (bis zum 31.10.2023) Es wird darauf hingewiesen, dass es für die Erstattungsanträge der Krankenkassen keine Ausschlussfrist gibt. Die Fälle sind also nicht unbedingt aus den Jahren, in denen die Erstattung beantragt wurde. Mit freundlichen Grüßen