Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen
1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar) sowie die Anzahl der Konfliktberatungen in diesem Zeitraum.
2. Die Anzahl der im Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar).
3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG vom Bundesland die Kosten erstattet wurden für die Jahre 2022 und 2023 (soweit verfügbar).
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich bei keiner der angefragten Zahlen um personenbezogenen Daten handelt – womit eine Ausnahme aufgrund § 5 IFG nicht vorliegen kann – und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt – womit eine Ausnahme aufgrund § 3 IFG nicht vorliegen kann.
Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. November 2023
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16. Dezember 2023
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