Anzahl SHK und WHK an der UzK

Anfrage an: Universität zu Köln

ich habe vier Fragen zu studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften im Jahre 2019:
Wie viele SHK-Stellen gab es 2019 an der Universität zu Köln?
Wie viele WHK-Stellen gab es 2019 an der Universität zu Köln?
Auf wie viele Personen verteilten sich die SHK-Stellen?
Auf wie viele Personen verteilten sich die WHK-Stellen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
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Friedrich Nord
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität zu Köln Details
Von
Friedrich Nord
Betreff
Anzahl SHK und WHK an der UzK [#227424]
Datum
27. August 2021 10:25
An
Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe vier Fragen zu studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften im Jahre 2019: Wie viele SHK-Stellen gab es 2019 an der Universität zu Köln? Wie viele WHK-Stellen gab es 2019 an der Universität zu Köln? Auf wie viele Personen verteilten sich die SHK-Stellen? Auf wie viele Personen verteilten sich die WHK-Stellen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Friedrich Nord Anfragenr: 227424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227424/
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Nord

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