Anzahl Strafanträge durch Politiker gegen Bürger (II)

Wieviele Strafanträge wurden jeweils durch die nachgenannten Politiker wärend ihrer politischen Tätigkeitwegen
-Beleidigung (§ 185 StGB)
-üble Nachrede (§ 186 StGB)
-Verleumdung (§ 187 StGB)
-üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB)
gegen Bürger der Bundesrepublik gestellt?
-Bundeskanzler Helmut Kohl
-Bundeskanzler Gerhard Schröder
-Bundeskanzlerin Angela Merkel
-Bundeskanzler Olaf Scholz
-Bundesaussenministerin Annalena Baerbock
-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
-Bundesfinanzminister Christian Lindner
-Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang
-Bundestagsabgeordneter Dr. Anton Hofreiter
-Bundesfamilienministerin Lisa Paus
-Bayr. Ministerpräsident Dr. Markus Söder
-Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann
-Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen
-Vorsitzender der Werteunion Hans-Georg Maaßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Björn Otto
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Strafanträge wurden jeweils …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Björn Otto
Betreff
Anzahl Strafanträge durch Politiker gegen Bürger (II) [#288253]
Datum
14. September 2023 10:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Strafanträge wurden jeweils durch die nachgenannten Politiker wärend ihrer politischen Tätigkeitwegen -Beleidigung (§ 185 StGB) -üble Nachrede (§ 186 StGB) -Verleumdung (§ 187 StGB) -üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) gegen Bürger der Bundesrepublik gestellt? -Bundeskanzler Helmut Kohl -Bundeskanzler Gerhard Schröder -Bundeskanzlerin Angela Merkel -Bundeskanzler Olaf Scholz -Bundesaussenministerin Annalena Baerbock -Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck -Bundesfinanzminister Christian Lindner -Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang -Bundestagsabgeordneter Dr. Anton Hofreiter -Bundesfamilienministerin Lisa Paus -Bayr. Ministerpräsident Dr. Markus Söder -Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann -Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen -Vorsitzender der Werteunion Hans-Georg Maaßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Otto Anfragenr: 288253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288253/ Postanschrift Björn Otto << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Otto

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0313 Sehr geehrter Herr Otto, nach § 1 Absatz 1 Satz 1 I…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. September 2023 - Anzahl Strafanträge durch Politiker gegen Bürger (II) [#288253]
Datum
26. September 2023 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0313 Sehr geehrter Herr Otto, nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Eine Voraussetzung für den Zugangsanspruch ist das Vorhandensein der Information bei der Behörde (Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 398, § 2 Rn. 35 ff.). Danach liegen zu Ihrem Antrag vom 14. September 2023 im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständige Stelle ist. Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können (nur) bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden, § 158 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung. Mit freundlichen Grüßen