Anzahl Strafanträge durch Politiker gegen Bürger

Wieviele Strafanträge wurden jeweils durch die nachgenannten Politiker der Bundesregierung wärend ihrer Amtszeit wegen
-Beleidigung (§ 185 StGB)
-üble Nachrede (§ 186 StGB)
-Verleumdung (§ 187 StGB)
-üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB)
gegen Bürger der Bundesrepublik gestellt?
-Bundeskanzler Helmut Kohl
-Bundeskanzler Gerhard Schröder
-Bundeskanzlerin Angela Merkel
-Bundeskanzler Olaf Scholz
-Bundesaussenministerin Annalena Baerbock
-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
-Bundesfinanzminister Christian Lindner

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Björn Otto
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Strafanträge wurden jeweils …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Björn Otto
Betreff
Anzahl Strafanträge durch Politiker gegen Bürger [#288203]
Datum
13. September 2023 11:26
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Strafanträge wurden jeweils durch die nachgenannten Politiker der Bundesregierung wärend ihrer Amtszeit wegen -Beleidigung (§ 185 StGB) -üble Nachrede (§ 186 StGB) -Verleumdung (§ 187 StGB) -üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) gegen Bürger der Bundesrepublik gestellt? -Bundeskanzler Helmut Kohl -Bundeskanzler Gerhard Schröder -Bundeskanzlerin Angela Merkel -Bundeskanzler Olaf Scholz -Bundesaussenministerin Annalena Baerbock -Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck -Bundesfinanzminister Christian Lindner
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Otto Anfragenr: 288203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288203/ Postanschrift Björn Otto << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Otto
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Otto, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Se…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Anzahl Strafanträge durch Politiker gegen Bürger
Datum
14. September 2023 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Otto, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. September 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30648 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Otto, Sie haben mit Nachricht vom 16. September 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30648) eine …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Anzahl Strafanträge durch Politiker gegen Bürger (Az.: A34/1010001001-IF30648)
Datum
18. September 2023 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Otto, Sie haben mit Nachricht vom 16. September 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30648) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Wie viele Strafanträge wurden jeweils durch die nachgenannten Politiker der Bundesregierung während ihrer Amtszeit wegen - Beleidigung (§ 185 StGB) - üble Nachrede (§ 186 StGB) - Verleumdung (§ 187 StGB) - üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) gegen Bürger der Bundesrepublik gestellt? - Bundeskanzler Helmut Kohl - Bundeskanzler Gerhard Schröder - Bundeskanzlerin Angela Merkel - Bundeskanzler Olaf Scholz - Bundesaussenministerin Annalena Baerbock - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck - Bundesfinanzminister Christian Lindner" Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt: Die aktuelle Strafverfolgungsstatistik (Fachserie 10, Reihe 3) des Statistischen Bundesamts https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html#sprg235918 weist die Zahl der Verurteilten sowie die Art der verhängten Sanktionen für die einzelnen Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs sowie der strafrechtlich relevanten Nebengesetze nach. Kriminologische Angaben, etwa zur Motivation der Täter, persönliche Informationen des Täters, Hintergrundinformationen zur Tat oder zum Opfer, sowie persönliche Informationen zu Opfern, werden in der Strafverfolgungsstatistik nicht erfasst. Somit liegen uns keine persönliche Informationen, wie bspw. Namen des Opfers, vor. Weiter weist die Strafverfolgungsstatistik auch nur die tatsächlich verurteilten/abgeurteilten Personen nach, nicht jedoch die polizeilich bekannten Fälle (BKA) oder Informationen zu den staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Daher kann diese spezifische Fragestellung leider nicht beantwortet werden. Da uns die gewünschten Informationen nicht vorliegen, ist Ihr Antrag abzulehnen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen