Anzahl Tätigkeits-/Betretungsverbote gem. § 20 a IfSG in Berlin in 2022

Bitte teilen Sie uns mit, wieviel Tätigkeits-/Betretungsverbote in Berlin im Jahr 2022 gem. § 20 a Abs. 5 IfSG von den Gesundheitsämtern angeordnet worden sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Matthias Brandes
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Matthias Brandes
Betreff
Anzahl Tätigkeits-/Betretungsverbote gem. § 20 a IfSG in Berlin in 2022 [#266980]
Datum
4. Januar 2023 15:07
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie uns mit, wieviel Tätigkeits-/Betretungsverbote in Berlin im Jahr 2022 gem. § 20 a Abs. 5 IfSG von den Gesundheitsämtern angeordnet worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Brandes Anfragenr: 266980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266980/ Postanschrift Matthias Brandes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Brandes

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrter Herr Brandes, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen k…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Anzahl Tätigkeits-/Betretungsverbote gem. § 20 a IfSG in Berlin in 2022 [#266980]
Datum
9. Januar 2023 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brandes, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen keine Informationen zur Zahl der Tätigkeits-/Betretungsverbote, die in Berlin im Jahr 2022 gem. § 20 a Abs. 5 IfSG von den Gesundheitsämtern angeordnet worden sind, vor. Über diese Angaben verfügen nur die zuständigen Gesundheitsämter der Berliner Bezirke. Mit freundlichen Grüßen