Anzahl ukrainischer Flüchtlinge die Leistungen nach SGB 2 erhalten

- die letzte bekannte Anzahl der beim Jobcenter Stadt Augsburg gemeldeter ukrainischen Flüchtlinge
- die letzte bekannte Anzahl welche an ein Job vermittelt werden konnten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Pavlo Yakymenko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die letzte bekannte Anzahl der beim…
An Jobcenter Augsburg Stadt Details
Von
Pavlo Yakymenko
Betreff
Anzahl ukrainischer Flüchtlinge die Leistungen nach SGB 2 erhalten [#292719]
Datum
19. November 2023 04:07
An
Jobcenter Augsburg Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die letzte bekannte Anzahl der beim Jobcenter Stadt Augsburg gemeldeter ukrainischen Flüchtlinge - die letzte bekannte Anzahl welche an ein Job vermittelt werden konnten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pavlo Yakymenko Anfragenr: 292719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292719/
Mit freundlichen Grüßen Pavlo Yakymenko
Jobcenter Augsburg Stadt
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Von
Jobcenter Augsburg Stadt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. November 2023 04:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jobcenter Augsburg Stadt
Sehr geehrter Herr Yakymenko, Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG haben wir erhalten. Nach Prüfung des Vorgangs er…
Von
Jobcenter Augsburg Stadt
Betreff
AW: Anzahl ukrainischer Flüchtlinge die Leistungen nach SGB 2 erhalten [#292719]
Datum
22. November 2023 10:49
Status
image003.jpg
4,4 KB


Sehr geehrter Herr Yakymenko, Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG haben wir erhalten. Nach Prüfung des Vorgangs erhalten Sie von uns weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Augsburg Stadt
Ihr Antrag nach dem IFG (292719) Sehr geehrter Herr Yakymenko, Ihre E-Mail vom 19.11.2023 wurde mir zuständigkeit…
Von
Jobcenter Augsburg Stadt
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG (292719)
Datum
5. Dezember 2023 11:14
Status
image003.jpg
4,4 KB


Sehr geehrter Herr Yakymenko, Ihre E-Mail vom 19.11.2023 wurde mir zuständigkeitshalber zugeleitet. In dieser beantragen Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). In Ihrem Antrag erbitten Sie die Offenlegung der Anzahl ukrainischer Flüchtlinge, die im Jobcenter Augsburg Stadt gemeldet sind, sowie die Anzahl erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, die in Arbeit vermittelt wurden. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag nach § 9 IFG abgelehnt wird, da die von Ihnen begehrten Informationen auf zumutbare Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Statistik-Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Auf der Internetseite des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiches Datenmaterial, unter anderem auch zum Thema Ukraine, das frei zugänglich ist. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Jobcenter Augsburg Stadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen