Anzahl und Art lokal vorhandenen Nutztiere

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, welche Art von Nutztieren in welcher Anzahl, im Stadtgebiet Krefeld, 2018 vorhanden sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Anzahl und Art lokal vorhandenen Nutztiere [#29587]
Datum
8. Mai 2018 09:11
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, welche Art von Nutztieren in welcher Anzahl, im Stadtgebiet Krefeld, 2018 vorhanden sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Christian Strietzel (Bürger)
Fristverletzung nach § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzgeber hat den Behö…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
AW: Anzahl und Art lokal vorhandenen Nutztiere [#29587]
Datum
4. Juni 2018 22:36
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Fristverletzung nach § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzgeber hat den Behörden einen Zeitraum eingeräumt in dem Anfragen nach IFG und UIG zu bearbeiten sind. Eine Informationsbeschaffung, in diesem Zeitrahmen der Frist, stellt zugleich auch die Fähigkeit dar, einen Überblick über die eigenen Informationen und Daten zu besitzen. Diese Fähigkeit möchte ich Ihnen nicht absprechen. Vor dem Hintergrund, dass Sie als Behörde, sich durch die normierten Fachverfahren und das Gebot der Datensparsamkeit an alle rechtlichen Normen und Vorgaben halten, die auch der Datenschutz gegenüber Individuen regelt, besteht keine Notwendigkeit den Inhalt der vorliegenden Informationen erneut zu prüfen. Die Zusammenstellung des erbetenen Inhalts, zum Zweck der Beantwortung einer konkreten Frage, kann auch durch den Informationsgesuch Stellenden anhand der übermittelten Daten erfolgen. Das es Eliten- oder Hoheitswissen gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Erklärende Erörterungen wo es im Zuge der Informationsbeschaffung zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist, sind zulässig. Jede nicht oder unzureichend beantwortete Frage wird eine Prüfung durch eine Kanzlei meiner Wahl, hinsichtlich eines Klageerfolgs, nach sich ziehen. Verweise, ab wann eine konkrete Information, dem Datenschutz unterliegt werden zur Kenntnis genommen, sofern die vermeintlich einschlägige bestehende Gesetzgebung beigefügt ist. Sollte eine konkrete Information nicht öffentlich sein bitte ich um die Rahmenbedingungen, wie diese gespeichert ist. Serverstandort, Backupstandort, Personenkreis (inkl. Anzahl) mit Zugriffsberechtigung, gegliedert nach Lese- und Schreibberechtigung. Zuständige städtische Stelle mit exklusivem Zugang, Systemadministrator mit Zugang, Name des Registers/Kataster/Verzeichnises/Index und dessen Kategorien und deren Bezeichnungen, die dieses enthält und welche Stelle die Informationsbeschränkung vorgegeben hat. Kommunale Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Wahrnehmung definierter Aufgaben. Diese Aufgaben werden im Interesse des Bürgers und der Gruppen die dieser bildet etabliert. Der Datenschutz zielt gemein hin auf die Schutzhöhe von Individuen ab, nicht auf die Gruppen, die diese bilden. Sollte eine selektive Veröffentlichung, die im Kontext meiner Anfrage steht, bereits erfolgt sein, bitte ich Sie mich darauf zu verweisen. Gerne auch mit Hyperlinks. Ich habe noch kein Notification Tool auf alle Unterseiten der Domain, krefeld.de gelegt, das mir automatisch alle Aktualisierungen und Veränderungen meldet. Mit freundlichen Grüßen Christian Strietzel Anfragenr: 29587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>