Anzahl und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen der Sozialversicherungsträger seit 2019

Ich bitte um Information über

1. die Anzahl von nach Art. 33 DSGVO gemeldeten Datenschutzverstößen sowie
2. deren interne Bearbeitung, insb.
2a. den Ablauf des Verwaltungsverfahrens (Prozessdarstellung) und
2b. Kriterien der Risikoabwägung und -einschätzung und
2c. Abgrenzungskriterien zwischen einem mittleren und hohen Risiko

soweit es sich hierbei um Meldungen der Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung - hier nur Berufsgenossenschaften - der Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Info…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen der Sozialversicherungsträger seit 2019 [#264216]
Datum
27. November 2022 17:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Information über 1. die Anzahl von nach Art. 33 DSGVO gemeldeten Datenschutzverstößen sowie 2. deren interne Bearbeitung, insb. 2a. den Ablauf des Verwaltungsverfahrens (Prozessdarstellung) und 2b. Kriterien der Risikoabwägung und -einschätzung und 2c. Abgrenzungskriterien zwischen einem mittleren und hohen Risiko soweit es sich hierbei um Meldungen der Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung - hier nur Berufsgenossenschaften - der Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264216/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/003 II#1010 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anzahl und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen der Sozialversicherungsträger seit 2019 [#264216] # IFG-780/003 II#1010
Datum
30. November 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/003 II#1010 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010
Datum
12. Dezember 2022 10:14
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/003 II#1010 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216] Sehr << Anrede >> herzlichen Da…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216]
Datum
2. Januar 2023 13:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht und zunächst die besten Wünsche für Ihr neues Jahr. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in Gemäßheit meines Antrags zu 2. die von Ihnen bezeichneten Dokumente kostenfrei zur Verfügung stellen. Hinsichtlich meines Antrags zu 1. schränke ich meinen Antrag bis zur Grenze der Gebührenpflicht ein. Sie begründen die Gebühr mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand, um die eingegangenen Meldungen manuell nach Krankenkassen und gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) zu durchsuchen. Zur Reduktion des Verwaltungsaufwands und zur Gewährleistung der Kostenfreiheit i.S.d. IFG schränke ich meinen Antrag zu 1. insoweit ein, als Sie mir (ungefiltert) die Anzahl der eingegangenen Meldungen nach Art. 33 DSGVO in ihrer Gesamtheit für den bezeichneten Zeitraum zur Verfügung stellen mögen. Dieses Vorgehen entbindet Sie von der Durchsuchung nach Krankenkassen und Berufsgenossenschaften – ich nehme mich dieser Aufgabe gerne an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz un…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216]
Datum
31. Januar 2023 16:20
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/003 II#1010 Sehr << Antragsteller:in >> in der oben genannten Angelegenheit bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift, da Ihr Antrag teilweise abgelehnt werden muss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216] Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216]
Datum
31. Januar 2023 16:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie erreichen mich unter der anliegenden Zustellanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264216/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz: Anzahl und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO seit 2019
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz: Anzahl und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO seit 2019
Datum
6. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010
Datum
24. Februar 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/003 II#1010 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216] Sehr << Anrede >> herzlichen Da…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/003 II#1010 [#264216]
Datum
24. Februar 2023 14:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Mitteilung. Der Rücklauf ist ja seltsam, andere Post kommt zuverlässig an. Anbei erhalten Sie nochmals meine Adresse mit der Bitte um Zustellung. Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264216/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>