Anzahl und Ergebnisse der Verkehrskontrollen in Rheine Höhe Emsland Gymnasiums

1. Die Anzahl und Art der jeweiligen Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen
2. Die Ergebnisse der einzelnen Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen
3. Die Anzahl von Personen- und Sachschäden mit Verkehrsmitteln in genau diesem Bereich

in den Jahren 2012 bis zum aktuellsten Stand,

in Rheine in der Nähe des Emsland Gymnasiums, im Genauen die umgebenden Straßen "Bühnertstraße", "Im Sundern", "Mittelstraße" und "Darbrookstraße".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Februar 2016
  • Frist
    1. April 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Ergebnisse der Verkehrskontrollen in Rheine Höhe Emsland Gymnasiums [#15873]
Datum
29. Februar 2016 18:04
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl und Art der jeweiligen Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen 2. Die Ergebnisse der einzelnen Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen 3. Die Anzahl von Personen- und Sachschäden mit Verkehrsmitteln in genau diesem Bereich in den Jahren 2012 bis zum aktuellsten Stand, in Rheine in der Nähe des Emsland Gymnasiums, im Genauen die umgebenden Straßen "Bühnertstraße", "Im Sundern", "Mittelstraße" und "Darbrookstraße".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt
Anfrage: Rheine - Emsland Gymnasium Kreispolizeibehörde Steinfurt Abteilung Polizei Direktion Verkehr Aktenz.: …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt
Betreff
Anfrage: Rheine - Emsland Gymnasium
Datum
7. März 2016 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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20,8 KB


Kreispolizeibehörde Steinfurt Abteilung Polizei Direktion Verkehr Aktenz.: Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 29.02.2016, für die Straßen Bühnertstraße, Darbrookstraße, Im Sundern und Mittelstraße in Rheine, habe ich die hier recherchefähigen Daten der Jahre 2012 bis heute ausgewertet. Nachfolgende Informationen kann ich Ihnen zur Verfügung stellen: 1. Anzahl und Art der Geschwindigkeitskontrollen / Ergebnisse der einzelnen Geschwindigkeitskontrollen: Im Jahr 2013 wurde durch den Verkehrsdienst eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. In einem Zeitraum von 40 Minuten wurden hier 4 Verwarngelder erhoben. 1. Anzahl der meldepflichtigen Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschaden (Bühnertstraße, Darbrookstraße, Im Sundern, Mittelstraße) 2012: Unfälle Kategorie 1 - 0 Unfälle Kategorie 2 - 0 Unfälle Kategorie 3 - 1 Unfälle Kategorie 4 - 0 2013: Unfälle Kategorie 1 - 0 Unfälle Kategorie 2 - 0 Unfälle Kategorie 3 - 3 Unfälle Kategorie 4 - 4 2014: Unfälle Kategorie 1 - 0 Unfälle Kategorie 2 - 0 Unfälle Kategorie 3 - 2 Unfälle Kategorie 4 - 1 2015: Unfälle Kategorie 1 - 0 Unfälle Kategorie 2 - 2 Unfälle Kategorie 3 - 6 Unfälle Kategorie 4 - 1 2016: Unfälle Kategorie 1 - 0 Unfälle Kategorie 2 - 0 Unfälle Kategorie 3 - 0 Unfälle Kategorie 4 - 0 Zur Erklärung: Allgemeines Die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik umfasst alle Schadensfälle, die der Polizei bekannt ge­worden sind und bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Personen getötet, verletzt oder Sachschäden verursacht wurden. Zu diesen Verkehrsunfällen (VU) gehören: § Verkehrsunfälle mit Toten (Kategorie 1) § Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten (Kategorie 2) § Verkehrsunfälle mit Leichtverletzten (Kategorie 3) § Schwerwiegende Verkehrsunfälle mit Sachschaden (Kategorie 4) § Sonstige Sachschadensunfälle[1] (Kategorie 5) § Sonstige Sachschadensunfälle mit Alkohol (Kategorie 6) § Sonstige Sachschadensunfälle mit Verkehrsunfallflucht (Kategorie 7) Begriffe § Getötete Personen, die bei dem Unfall getötet wurden oder innerhalb von 30 Ta­gen an den Unfallfolgen verstarben. § Schwerverletzte Personen, die bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden und zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus ver­blieben sind. § Leichtverletzte Personen, die bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden und bei denen eine stationäre Behandlung nicht erforderlich geworden ist. § Schwerer Verkehrsunfall Verkehrsunfälle der Kat. 1 bis 3 § Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden liegt vor, wenn eine Straftat ( z.B. Alkohol-/Drogenmissbrauch, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...) im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begangen wurde und wenn gleichzeitig ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit war. oder eine Ordnungswidrigkeit ( z.B. Rotlicht missachtet, Vorfahrtsverletzung...) mit Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog begangen wurde und ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste, da es nicht mehr fahrbereit war. Ich hoffe ihnen mit diesen Informationen helfen zu können. Mit freundlichem Gruß im Auftrag